• Hallo,

    auch ich habe eine Frage und hoffe, dass ich hier richtig bin und mir weitergeholfen werden kann.

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen mit meinem Freund.
    Nun ist es so, dass ich mich schweren Herzens von ihm trennen muss und zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausziehen will.

    Habe ich ein weiteres Mal Anspruch auf Erstausstattung? Quasi nur für mich, da mein Kind nicht wirklich weitere Möbel benötigt.
    Wie hoch darf die Miete in etwa sein?
    Vielleicht ist es wichtig zu wissen: Ich bin 25 Jahre alt und werde ab Oktober studieren. Mein Kind ist 2 Monate alt und wir leben in Berlin.

    Über hilfreiche Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar.

  • Hallo,

    1. eine Erstaustattung kommt eher nicht in Frage, wird aber im Einzelfall zu entscheiden sein.

    2. max. 437,40 € Kaltbruttomiete, wobei bei Alleinerziehung 10% Aufschlag toleriert werden können.

    Gruß!

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