Kein ALG II?

  • Hallo Liebe Community,

    ich habe ein problem. Und zwar, bekomme ich laut meinem Jobcenter kein Hartz4 aber ich habe nun von mehreren Personen gehört, dass es mir eigentlich zusteht. Es wird bei mir alles ziemlich eng im Moment mit dem Geld.

    Also zu mir, bin 22 wohne jetzt in Gelsenkirchen und versuche seit Dezember Hartz 4 zu bekommen. Ich habe von Juni bis November letzten Jahres im Heidepark als Saisonarbeiter gearbeitet und habe dort gewohnt bzw bin dafür dort hingezogen. Danach bin ich nun nach Gelsenkirchen in eine Wohngemeinschaft mit 2 Freunden von mir gezogen. Eine macht eine Ausbildung der andere Arbeitet jetzt seit 2 Wochen im Subway.

    Nun verstehe ich nicht wieso mir kein Hartz 4 zustehen soll, ich brauche das Geld. Ich kriege von nirgends anders Geld und habe doch schließlich auch schon in den großen pott eingezahlt. Ich fühle mich sehr im Stich gelassen und bin froh, dass meine Mitbewohner mir gerade noch unter die Arme greifen.


    Ich hoffe auf schnelle Antwort

    Liebe Grüße Pascal.

  • Hallo,

    Zitat

    und habe doch schließlich auch schon in den großen pott eingezahlt.

    Äh - und wo? Wo gibt es denn den "Pott", in dem Du für ALG II einzahlst? Und wieso sollte Dein Beitrag für den "Pott" von 5 Monaten nun ausreichend sein, um Leistungen für Dich zu finanzieren?

    Zitat

    ich habe nun von mehreren Personen gehört, dass es mir eigentlich zusteht.

    Naja. Du hast Anspruch auf 324 € ALG II, wenn Du ohne Genehmigung des Jobcenters bei Deinen Eltern ausgezogen bist. Diesem Bedarf von 324 € wird dann Dein Einkommen gegenüber gestellt, was durchaus dazu führen kann, daß Du keinen Anspruch auf ALG II hast.

    Die Frage ist also, warum Du bei Deinen Eltern ausgezogen bist und ob das jemals von dem Jobcenter auch akzeptiert wurde.

    Gruß!

  • Ich bin ausgezogen um zu Arbeiten? Und alleine die Tatsache das ich eine Genehmigung brauchen soll um zu Hause auszieziehen ist ja nunmal wirklich eine Unverschätmheit. ich habe in 5 Monaten rund 2500€ an Steuern gezahlt, ich weiß ich komme nicht aus Syrien oder der gleichen deswegen bekomme ich nicht sofort Geld aber irgendwo ist da doch ein Fehler im System. Ich wohne ja schließlich schon 8 Monate jetzt nichtmehr zu hause.

  • Hallo,

    Zitat

    ich habe in 5 Monaten rund 2500€ an Steuern gezahlt

    Du hattest also in den fünf Monaten einen Verdienst von 4.800 € monatlich brutto bei einer Steuerbelastung von 2.500 € in dieser Zeit? Als Saisonarbeiter im Heidepark? Interessant. Vielleicht sollte ich mich bei diesem Einkommen dort auch bewerben.

    Zitat

    Und alleine die Tatsache das ich eine Genehmigung brauchen soll um zu Hause auszieziehen ist ja nunmal wirklich eine Unverschätmheit.

    Nein, ist es nicht. Die Unverschämtheit ist es, nach dem Auszug aus dem Elternhaus nach Sozialleistungen zu schreien. Du erwartest offensichtlich, daß der Steuerzahler - also ich - für Dich aufkommen soll, weil es ja "unverschämt" ist, von Dir zu verlangen, daß Du Dir vor dem Auszug aus dem Elternhaus Gedanken darüber machst, wie Du Dein Leben finanzierst.

    Zitat

    ich weiß ich komme nicht aus Syrien oder der gleichen deswegen bekomme ich nicht sofort Geld aber irgendwo ist da doch ein Fehler im System.

    Jemand aus Syrien würde 143 € bekommen und i.d.R. nicht arbeiten dürfen,

    Zitat

    Ich wohne ja schließlich schon 8 Monate jetzt nichtmehr zu hause.

    Du bist ein Held.

    Gruß!

  • Ich habe mein Leben selbst Finanziert und habe auch Steuern gezahlt. Aber soll ich weil ich nicht weiß was danach passiert garnicht erst arbeiten? Ist das die Logik dahinter?

  • Hallo,

    das ALG II ist nicht - wie das ALG I - eine Leistung, für die eingezahlt werden muß. Das bedeutet, daß Deine Steuerzahlerei keinen Anspruch auf ALG II begründet und Du das nur bekommst, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.

    Du bist unter 25 Jahre alt und gehörst damit zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Offensichtlich bist Du bei den Eltern ohne Genehmigung durch das Jobcenter ausgezogen, weswegen für Dich nur der verminderte Regelsatz (324 €) in Betracht kommt und Leistungen für die Wohnung nicht übernommen werden.

    Gruß!

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