Nach Widerspruchsbescheid nur noch Klage möglich?

  • Hallo,

    ich habe auf meinen Widerspruch einen Bescheid erhalten, der nach meiner Ansicht in zwei Punkten falsch ist, bzw. Angaben nicht berücksichtigt.
    Im Widerspruchsbescheid steht als Rechtsbelehrung nur der Weg der Klage vorm Sozialgericht.

    1. Gibt es nur diesen Weg, oder kann ich auch nochmals beim jobcenter Widerspruch erheben?
    2. Was ist mit einem Überprüfungsantrag zum Widerspruchsbescheid?
    3. Wie geht man vor bei der Klage?
    a) Ist das mit Kosten verbunden?
    b) Kann ich beantragen, dass diese vom jobcenter getragen werden? Wie?
    c) Ist das Verfahren normalerweise schriftlich, oder wann kommt es zu einer Verhandlung?
    d) Brauche ich einen Anwalt? Wird dieser gestellt?
    e) Gibt es Mindesthöhen beim Betrag um den gestritten wird?

    Vielen Dank für alle Antworten!

  • Hallo,

    1. gegen einen Widerspruchsbescheid kann man keinen Widerspruch einlegen.

    2. Nein.

    3. Es entstehen in der ersten Instanz keine Kosten.

    4. Das entscheidet das Gericht.

    5. Nein, auch wenn es eigentlich empfehlenswert ist.

    6. Nein.

    Gruß!

  • Vielen Dank Hoppel! :)

    Vielleicht noch eine Nachfrage zu den Fristen.
    Ein Monat - aber:
    Zählt das Datum des Widerspruchsbescheids oder der Tag an dem mir der Widerspruchsbescheid zugegangen ist?
    Wenn es der 17.01. ist (Sonntag), zählt dann der folgende Werktag?

    Danke im Voraus.

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