keine Bedarfsgemeinschaft - Lebensgemeinschaft bei Zusammenzug

  • guten morgen,

    momentan ist die überlegung bei mir, dass ich mit meinen 3 kindern zu meinem freund ziehe.
    bisher haben meine kinder und ich alg2 erhalten.

    er und ich haben getrennte konten und wir verfügen nicht über das vermögen des anderen, dies haben wir auch schon anwaltlich niedergeschrieben. wir sind nicht verheiratet und er ist weder mir noch meinen kindern unterhaltspflichtig.

    er ist der besitzer des hauses (er bezahlt das haus mit seinem vermögen ab) und würde an mich vermieten, für die angemessene miete (+nebenkosten) & angemessene heizkosten. bad und küche wird geteilt.

    soviel ich weiss, würden mir und meinen kindern auch dann alg2 zustehen.

    wie sieht es aus? danke für antworten.

  • Hallo,

    Zitat

    soviel ich weiss, würden mir und meinen kindern auch dann alg2 zustehen.

    Wenn das Einkommen Deines Freudnes nicht ausreichend ist - ja. Einen eigenen Anspruch auf ALG II hast Du jedenfalls nicht.

    Gruß!

  • Hallo,


    Wenn das Einkommen Deines Freudnes nicht ausreichend ist - ja. Einen eigenen Anspruch auf ALG II hast Du jedenfalls nicht.

    Gruß!


    mh, die kriterien, die auf dieser internetseite stehen, treffen nur insoweit zu, das wir in einer wohnung wohnen. er mich und meine kinder nicht finanziell unterstützt. wir haben jeder ein eigenes konto und keine verfügung über die konten oder das vermögen des anderen. die erziehung meiner kinder mache ich und nicht er. er bezahlt seinen anteil der miete und ich den für meine kinder und mich. ich wirtschafte nur für meine kinder und mich. er steht für mich und meine kinder nicht gerade und ich nicht für ihn.
    daher kann erstmal nicht von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.
    er ist ja auch nicht unterhaltspflichtig für mich oder meine kinder.
    oder doch?
    ich möchte alles nur im reinen wissen, wenn ich wirklich mit meinen kids in das haus ziehen sollte.
    danke.

    wenn es doch so sein sollte, dass mir und meinen kids ein ablehnungsbescheid erteilt werden würde, lege ich selbstverständlicher weise ws ein. aus den oben genannten gründen.
    es wäre nicht toll, wenn man nicht in einer partnerschaft sein darf, nur weil einer von beiden ergänzendes alg2 erhält.

  • Hallo,

    Zitat

    daher kann erstmal nicht von einer bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.

    Zitat

    lege ich selbstverständlicher weise ws ein. aus den oben genannten gründen.

    Selbstverständlich bildet ihr eine BG - und zwar durch die Kinder allein. Hier wird sofort eine Einstehgemeinschaft vermutet werden und Deine sämtlichen anderen Argumente sind somit gegenstandslos. Selbstverständlich kannst Du versuchen, diese Regelvermutung zu widerlegen - aber das mußt Du machen (und garantiert nicht in einem Widerspruch) und nicht das Amt.

    Zitat

    es wäre nicht toll, wenn man nicht in einer partnerschaft sein darf, nur weil einer von beiden ergänzendes alg2 erhält.

    Es wäre auch nicht toll, wenn der Steuerzahler ALG II zahlen soll, obwohl in einer Partnerschaft genug Geld verdient wird, um kein oder weniger ALG II zu erhalten.

    Und mal ganz ehrlich: Partnerschaft? Ohne irgendwelche Verpflichtungen gegenüber den Kindern des Partners? Mit anwaltlicher Vereinbarung über getrennte Konten? Klingt nach allem, aber nicht nach Plausibilität. Oder stellt eher den Versuch dar, mit Macht in den Genuß von Sozialleistungen zu kommen, ohne das Einkommen des anderen anrechnen zu lassen.

    Gruß!

  • Hallo,
    Selbstverständlich bildet ihr eine BG - und zwar durch die Kinder allein. Hier wird sofort eine Einstehgemeinschaft vermutet werden und Deine sämtlichen anderen Argumente sind somit gegenstandslos. Selbstverständlich kannst Du versuchen, diese Regelvermutung zu widerlegen - aber das mußt Du machen (und garantiert nicht in einem Widerspruch) und nicht das Amt.


    Es wäre auch nicht toll, wenn der Steuerzahler ALG II zahlen soll, obwohl in einer Partnerschaft genug Geld verdient wird, um kein oder weniger ALG II zu erhalten.

    Und mal ganz ehrlich: Partnerschaft? Ohne irgendwelche Verpflichtungen gegenüber den Kindern des Partners? Mit anwaltlicher Vereinbarung über getrennte Konten? Klingt nach allem, aber nicht nach Plausibilität. Oder stellt eher den Versuch dar, mit Macht in den Genuß von Sozialleistungen zu kommen, ohne das Einkommen des anderen anrechnen zurechnen.

    1. lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich sozialleistungen mir erschleichen will, wie du es in deiner antwort vermutest!

    2. sind es nicht seine kinder und er ist für diese nicht verantwortbar oder unterhaltspflichtig & für mich auch nicht!

    3. wir sind jetzt auch ein paar und leben in getrennten wohnungen. er bezahlt seine sachen. ich meine und die für meine kids. jeder wirtschaftet für sich selber und wir haben keine gegenseitige verfügungen oder vollmachten vom vermögen des anderen!

    der einzigste unterschied wäre, wenn man zusammenzieht, dass wir zusammen in einer wohnung wohnen und mehr nicht!

    ich weiss selber, dass ich den ws (wiederspruch) machen muss und ich beweisen muss, dass es keine bg (bedarfsgemeinschaft) ist und nicht das amt!

    toll, wenn man als "sozialschmarotzer" dargestellt wird oder wie du vermutest, dass ich mir sozialleistungen erschleichen will!

    nix der gleichen bin ich oder will mir irgendwas erschleichen!

  • in einem anderen ähnlichen beitrag einer anderen person haben sie geantwortet: "dass man nach 1 jahr nicht zwingend eine bg darstellt".

    und da haben sie dieser person nicht unterstellt, dass diese sich mit aller macht die sozialleistungen erschleichen will!

    ich bin aufstockerin und nicht komplett vom alg 2 abhängig! aber das spielt keine rolle!

    klar, das bestimmte grenzen und gesetze eingehalten werden müssen.
    doch wenn bestimmte gegebenheiten der tatsachen entsprechen und diese gegebenheiten bzw. die tatsachen als bestimmungen für einen possitiven bescheid des amtes entsprechen, dann geht dies auch! dann ist man aber kein "sozialschmarotzer" oder "will mit aller macht, doch noch sozialleistungen erhalten"!

  • Hallo,

    Zitat

    1. lasse ich mir nicht unterstellen, dass ich sozialleistungen mir erschleichen will, wie du es in deiner antwort vermutest!

    Naja - vieles an Deinen Bermerkungen läßt aber zumindest einiges in dieser Richtung vermuten. Mal ehrlich: wenn ich mit einer Partnerin zusammen ziehen will, dann mache ich vorher keine rechtsanwaltliche "Niederschrift - die sowieso ohne Interesse in diesem Zusammenhang ist -, erkläre nicht von vornherein, daß sich der Partner niemals nie um die eingebrachten Kinder kümmern werde (mit allen Konsequenzen (er dürfte z.B. nie das Frühstück für die Kinder machen oder sie von und zur Schule/Kita/usw. bringen usw. usw.)) und und und --> Partnerschaft sieht anders aus.

    Zitat

    sind es nicht seine kinder und er ist für diese nicht verantwortbar oder unterhaltspflichtig & für mich auch nicht!

    Ja und? Die Kinder leben in Eurem Haushalt. Punkt.

    Zitat

    der einzigste unterschied wäre, wenn man zusammenzieht, dass wir zusammen in einer wohnung wohnen und mehr nicht!

    Es gibt durchaus noch mehr Unterschiede.

    Zitat

    toll, wenn man als "sozialschmarotzer" dargestellt wird oder wie du vermutest, dass ich mir sozialleistungen erschleichen will!

    Ich habe Dich nicht als solche bezeichnet. Angesichts Deiner Ausführungen und auch meinen Erklärungen habe ich jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit Deiner Angaben. Diese Zweifel sind vollkommen unbedeutend. Aber: wenn ich die schon habe - wie soll es dann dem Sachbearbeiter im Jobcenter gehen?

    Zitat

    in einem anderen ähnlichen beitrag einer anderen person haben sie geantwortet: "dass man nach 1 jahr nicht zwingend eine bg darstellt".

    Ich weiß nicht, auf welche Antwort Du anspielst. Ist aber auch egal - sobald Kinder im gemeinsamen Haushalt (und dieser ist nun mal trotz Deiner Verscuhe vorhanden) leben, gilt diese 1-Jahres-Vermutung nicht mehr.

    Zitat

    ich bin aufstockerin und nicht komplett vom alg 2 abhängig! aber das spielt keine rolle!

    Nein. Zu Recht.

    Zitat

    doch wenn bestimmte gegebenheiten der tatsachen entsprechen und diese gegebenheiten bzw. die tatsachen als bestimmungen für einen possitiven bescheid des amtes entsprechen, dann geht dies auch! dann ist man aber kein "sozialschmarotzer" oder "will mit aller macht, doch noch sozialleistungen erhalten"!

    Und noch einmal: Deine "bestimmten Gegebenheiten" sind nicht plausibel, entsprechen nicht unbedingt dem (sozial)rechtlichen Begriff einer Partnerschaft und weisen darauf hin, einen Anspruch auf Sozialleistungen zu erwirken, der eigentlich nicht vorhanden ist.

    Ich weiß, daß Dir alle meine Antworten nicht gefallen und Du mich deswegen hier angreifst. Mir ist das vollkommen egal. Allerdings würde ich mir wünschen, daß Du Dir meine Antworten etwas besser durchliest. Allein schon die Aussage

    Zitat

    ich weiss selber, dass ich den ws (wiederspruch) machen muss und ich beweisen muss, dass es keine bg (bedarfsgemeinschaft) ist und nicht das amt!

    zeigt mir, daß Du nicht wirklich verstanden hast, um was es geht.

    Gruß!

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