Möglichkeiten, wenn KdU zu hoch

  • Hallo,

    mein Schatz und ich sind erst vor drei Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt habe ich leider die Kündigung innerhalb der Probezeit bekommen. Der Arbeitsvertrag endet also am 31.10.2105. Ein Restanspruch auf AlG I besteht nur noch für vier Wochen. Danach ist dann leider wohl AlG II angesagt!?

    Die Wohnung kostet kalt 450 €, Nebenkosten inkl. Heizkosten betragen 220 €. Die Wohnung ist 85 m² groß. Die Wohnung haben wir besonders im Hinblick auf geplanten Nachwuchs bezogen. Die Wohnung ist einfach super und verhältnismäßig günstig.

    Mein Schatz ist glücklicherweise unbefristet und außerhalb der Probezeit angestellt. Er verdient nt. aber auch "nur" 1100 bei Lohnsteuerklasse I. Ja, was will man machen? :-/

    Natürlich versuche ich schnellstmöglich wieder Arbeit aufzunehmen, aber Angst besteht natürlich in Bezug auf die Wohnung.

    Was wäre, wenn wir wirklich AlG II beantragen müssten?

    Lt. Internetrecherche sind wohl 60 m² angemessen - für zwei Personen, die wir ja aktuell noch sind. Nächstes, spätestens übernächstes Jahr wollen wir aber ganz gerne zu dritt sein. ;) Angemessen sind demnach auch eine Kaltmiete von 305 € und Heizkosten von 98 €.

    Kann das Amt von uns verlangen, in eine kleinere angemessene Wohnung zu ziehen oder bezahlt das Amt dann "nur" die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung? Bezahlt das Amt dann eben 403 € und wir müssen den Unterschiedsbetrag i. H. v. 277 € selbst?

    Spielt es eine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht? Wir sind noch nicht verheiratet, aber dran gedacht haben wir schon. Ich vielleicht mehr, als er!? ;)

    LG

    PS: Wir sind beide über 25 Jahre alt, falls das wichtig sein sollte! ;)

  • Hallo,

    Zitat

    Spielt es eine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht? Wir sind noch nicht verheiratet, aber dran gedacht haben wir schon. Ich vielleicht mehr, als er!?

    Die angemessenen KdU sind eigentlich nicht unbedingt ein Grund, zu heiraten.

    Zitat

    Kann das Amt von uns verlangen, in eine kleinere angemessene Wohnung zu ziehen oder bezahlt das Amt dann "nur" die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung? Bezahlt das Amt dann eben 403 € und wir müssen den Unterschiedsbetrag i. H. v. 277 € selbst?

    In der Regel und bei Erstantrag werden für 6 Monate die tatsächlichen KdU gezahlt, ab dann nur noch die angemessenen Kosten.

    Gruß!

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