Dorhung mit Einstellung der Leistungen

  • Ich hatte einen schweren gesundheitlichen Absturz
    Im Laufe des Absturzes und also folge gab es Räumung der Wohnung, völlige Abschottung nach außen und Abbruch jeglicher Verbindung nach außen, keine postalische Erreichbarkeit (auch für das Jobcenter nicht, fast 6 Monate konnte mich das Jobcenter nicht erreichen)
    Mein Zustand hat sich von Monat zu Monat verschlimmert und ich habe während dieser Monate mehrere Unterkünfte gemietet und sie durch die bewilligte Miete für die erste Wohnung und dem Regelsatz bezahlt.
    Mein Zustand hat sich aufgrund anderer Umstände verschlimmert, so dass die Ängste gegenüber Behörden ausgebrochen sind und ich mich nicht mehr an Behörden wenden konnte.
    Daher war ich für das Jobcenter nicht erreichbar.
    Das Jobcenter hat die Leistungen vom 01.01. bis 30.06. gezahlt und ich habe von diesem Geld gelebt und Unterkünfte gemietet.
    An das Jobcenter konnte ich mich aufgrund der ausgebrochenen Ängste nicht wenden, es war für mich einfacher, die Unterkunft aus der bewilligten Miete und Regelsatz zu zahlen, als eine Kostenübernahme einzuholen.
    Da ich nicht erreichbar war, wurden die Leistungen für Juli 2015 vorläufig gestoppt, damit mein derzeitiger Aufenthalt geklärt wird.
    Ich konnte mich weiterhin trotz der Erkenntnis, dass die Leistungen eingestellt sind, auch Anfang Juli nicht an das Jobcenter wenden.
    Die ersten 5 Tage von Juli konnte ich nur ein Mal essen und trinken!!! Das sage ich unter Eid.
    Und da die Leistungen komplett eingestellt worden, auch KdU, bin ich obdachlos geworden, ich konnte keine weitere Unterkunft mehr bezahlen.
    Als Nachweis für Obdachlosigkeit im Juli bringe ich ein, dass ich keine Kosten der Unterkunft für Juli bekommen habe, weil ich keine Unterkunft hatte. Ich habe nur den Regelatz am 07. Juli bekommen.
    Ich habe mich erst am 05. Juli an das Jobcenter gewandt, 2 Tage wurde ich hin und her geschickt und am 07. Juli wurde mir der Regelsatz BAR ausgezahlt.
    Kosten der Unterkunft für Juli gab es nicht, weil ich auch keine Wohnung hatte.
    Ich habe die meisten Quittung der gezahlten Mieten. Einige Mieten in einigen Monaten sind sogar höher, als die bewilligte Miete.
    Das Jobcenter will zur abschließenden Klärung meines Anspruchs auf Leistungen 2 Sachen sehen:
    1- Das Kündigungsschreiben
    2- die Rechnungen und Quittungen von 01.01. 2015 bis 30.06.2015.

    Anderenfalls wird gedroht, dass die Leistungen bis zur Mitwirkung eingestellt wird.
    Eine andere Drohung ist, dass die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden können.
    Mir haben sie Frist bis 18.09. gesetzt.

    Ein Kündigungsschreiben gab es nicht, die Kündigung erfolgte mündlich, danach habe ich die Wohnung gesäubert und abgegeben. Auch diese Kündigung der Wohnung habe ich dem Jobcenter nicht gemeldet, ich hatte eine andere Unterkunft gemietet.

    Die Quittungen habe ich nicht alle. Sie sind während der Obdachlosigkeit verschwunden.
    Was mache ich jetzt?

    Das Jobcenter weißt von meiner Obdachlosigkeit:
    1- Das Jobcenter hat keine Kosten der Unterkunft für Juli zahlen müssen, weil keine Wohnung oder Unterkunft vorhanden.
    2- Das Jobcenter hat meine Post während Monat Juli an Stadtmission für Obdachlose geschickt. Die Stadtmission nimmt Briefe von Hunderten Obdachlosen an und die Jobcenter erkennen sie als Adresse.

    Ich bitte dringend um Hilfe und Rat.

  • Hallo,

    Du solltest Dir überlegen, ob in Deinem Fall ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht sinnvoll wäre. Wende Dich für entsprechende Informationen an die Betreuungsstelle beim örtlichen Sozialamt.

    In Sachen Jobcenter reagier mit den gleichen Argumenten wie hier - erkläre also Deine persönliche Lage dort. Eine andere Chance hast Du nicht - wenn Du gar nicht reagierst, wird die Leistung wahrscheinlich tatsöchlich wegen fehlender Mitwirkung ganz eingestellt.-

    Gruß!

  • Und das ist die Antwort eines Supermoderators.
    wie werden die Antworten von normalen Usern hier aussehen.
    Du benötigst mit dieser Antwort als Nachweis eine Rund-um-die-Uhr Betreuung!

    Hallo,

    Du solltest Dir überlegen, ob in Deinem Fall ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht sinnvoll wäre. Wende Dich für entsprechende Informationen an die Betreuungsstelle beim örtlichen Sozialamt.

    In Sachen Jobcenter reagier mit den gleichen Argumenten wie hier - erkläre also Deine persönliche Lage dort. Eine andere Chance hast Du nicht - wenn Du gar nicht reagierst, wird die Leistung wahrscheinlich tatsöchlich wegen fehlender Mitwirkung ganz eingestellt.-

    Gruß!

  • Hallo,

    es mag ja sein, daß Dir meine Antwort nicht gefällt - aber sie ist durchaus nach Beschreibung Deiner Situation dennoch angebracht. Auch Deine Antwort zeigt mir, daß Du Probleme hast, mit der Realität klar zu kommen und ernstgemeinte Hinweise nicht ernst nimmst.

    Das ist aber dann Dein Problem und kein Anlaß, mich zu beschimpfen.

    Gruß!

  • Hallo:
    Ich bitte um Entschuldigung.
    Du hast Recht.
    Es ist Unrecht von mir ausfallend zu werden und dazu gibt es au dem 2. Blick auch keinen Anlass.


    Hallo,

    es mag ja sein, daß Dir meine Antwort nicht gefällt - aber sie ist durchaus nach Beschreibung Deiner Situation dennoch angebracht. Auch Deine Antwort zeigt mir, daß Du Probleme hast, mit der Realität klar zu kommen und ernstgemeinte Hinweise nicht ernst nimmst.

    Das ist aber dann Dein Problem und kein Anlaß, mich zu beschimpfen.

    Gruß!

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