Arge will nach Hausbesuch keine Miete mehr zahlen und auch keine Erstausstattung

  • Zitat
    Hallo ihr Lieben,
    ich muss hier mal für meine Mutter schreiben. Wir sind grad ziemlich verzweifelt und haben auch schon einen Termin beim Anwalt gemacht weil wir alleine nicht weiter kommen werden mit dem Amt!
    Zur Sache: Meine Mutter hat sich von meinem Vater getrennt(beide bildeten zusammen eine BG). Sie ist an Depressionen und einer Angststörung erkrankt und in Behandlung. Da mein Mann und ich ein eigenes Haus haben , hat sie uns gebeten ihr das Dachgeschoss was wir grade ausbauen zur Ferienwohnung, zu vermieten. Da oben ist bis jetzt nur ein großer Raum fertig ca 40qm gross. Genug Platz für ein kleines Appartment mit Küche. Wir haben also einen Mietvertrag aufgesetzt , reingeschrieben das sie den Garten benutzen darf, einen Kellerraum für sich, den Dachboden und das Duschbad im Erdgeschoss , bis das Bad oben fertig ist, da wir ja jetzt relaiv schnell eine neue Bleibe für sie brauchten , ist das nict so schnell fertig zu bekommen. Wir haben zudem Erstausstattung für sie beantragt , also im Grunde alles...eine Waschmaschiene, Küchenzeile oder Herd und Kühlschrank, Bett Tisch, Stuhl...alles....weil sie aus dem Haus meiner Oma, in dem sie mit meinen Vater gelebt hat, nichts mitnehmen konnte weil dort auch alles nur einmal vorhanden ist und von allen zusammen dort genutzt wird. Dann kam also nach beantragung das ok zur Miete und ein Erstausstattungsbetrag von 430 Euro. Gegen den Betrag haben wir Einspruch eingelegt , weil man von dem Betrag niemals alles hätte kaufen können, nicht mal gebraucht.
    Daraufhin standen zwei Frauen vom Landkreis unangemeldet abends vor unserer Haustür und wollten meine Mutter sprechen und sich die Wohnsituation ansehen. Wir haben sie freundlich reingebeten und ihnen alles gezeigt. Sie haben gleich zu beanstanden gehabt das meine Mutter noch nicht oben schläft sondern noch auf dem Boden in unserem Wohnzimmer weil sie noch keine Matratze hat und oben bis jetzt dahin noch keine Jalosien dran waren , die aber bestellt waren und nur im Poststreik festhingen. Jedenfalls haben wir den Damen das so erklärt das meine Mutter nicht ohne Matratze auf dem Lattenrost schlafen kann und es zu hell ist ohne die Rollos. Dann bemängelten die Damen das wir das kleine Duschbad im Erdgeschoss noch zusammen nutzen weil das neue Bad im Erdgeschoss noch nicht ganz fertig ist( Wir haben ihnen das netterweise sogar gezeigt. ) Aber das es nun relativ schnell gehen wird. Und das meine Mutter momentan noch unsere Küche nutzen muss weil wir ja nicht genug Geld bewilligt bekommen haben um ine Küche ins Dachgeschoss zu bauen. Dann meinten die Damen das sie eine Küche nicht für nötig halten und meine Mutter unsere doch ruhig benutzen könnte genau wie unsere Waschmaschine, weil sie ist ja nur eine Person! Also das sie das nicht bewilligt haben deswegen! Als ich sagte das wollen wir aber nicht , wir sind vier Personen mit Kindern und wir wollen das meine Mutter oben ihre eigene Wohnung hat und wir unsere Privatsphäre waren können und somit auch nicht möchten das die immer bei uns unten ist, sagten sie gar nichts mehr.
    Heute kam dann ein Schreiben vom Amt in dem steht das meine Mutter ja keine eigene Wohnung hätte sondern mit ihrer Tochter( also mir) und deren Familie eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Und das sie demnach sogar nur ein Bett plus Matratze und Kleiderschrank bewilligen müssen. Zudem zahlen sie ab sofort keine Miete mehr( die angemessen war) sondern verlangen von uns als Besitzer des Hases das wir alles offenlegen, wie Grundbucheintrag, Nebenkosten fürs gesamte Haus und alle Darlehnverträge fürs Haus. Dann würden sie das per Kopf durch alle im Haus teilen.
    Ds kann doch alles nicht richtig sein! Dürfen die das einfach alles so bestimmen? Die vom Amt wissen das meine Mutter spontan bei uns eingezogen ist und wir mitten im Umbau waren. Das Amt macht einfach eine Wohngemeinschaft aus uns und bestimmt das wir keine Miete verlangen dürfen? Wie geht das denn? Am liebsten würde ich denen schreiben das ich gerne noch mehr Miete nehmen kann denn zur Zeit vermiete ich meiner Mutter mein ganzes Haus zur mitbenutzung denn sie ist nicht in der Lage ihren eigenen Haushalt zu führen da das Amt ja keine Erstausstattung bewilligt! Und es ist auch nicht so das wir in einer Haushaltsgemeinschaft wohnen möchten. Sondern tatsächlich getrennt voneinander im selben Haus! Ich bin so wütend weil ich das alles nicht einsehe! Ich bin doch nicht verpflichtet meine Mutter in meinen Haushalt aufzunehmen nur weil das Amt sich das so hinbiegen möchte!
    Bitte helft mir mit euren Erfahrungen
    LG Denise

  • Hallo,

    durch das fehlende Bad und die fehlende Küche ist der Wohnraum im Dachboden keine eigenständige Wohnung, für die ein normaler Mietvertrag gelten könnte (denn wer mietet schon eine Wohnung ohne Bad und Küche an?), sondern im Prinzip ein Zimmer in Eurer Wohnung. Womit die Annahme, daß es sich um eine Haushaltsgemeinschaft handelt, durchaus zutreffend sein könnte und die Ablehnung auch rechtens sein dürfte. Erst, wenn Küche und Bad nutzbar sind, wäre hier eine sog. abgetrennte Wohnung vorhanden, für die dann die normalen Bedingungen gelten.

    Insofern hat das ganze nichts mit "Hinbiegen" des Amtes zu tun, sondern eher mit objektiven Tatbeständen. Ob hier ein Anwalt helfen kann, ist in meinen Augen eher fraglich, zumal die Einschaltung desselben vor einem abgelehnten Widerspruch sowieso viel zu früh ist und Deine Mutter auch keinen Beratungsschein oder gar Prozeßkostenhilfe bekommen würde, womit Ihr also den Anwalt auch noch selbst zahlen müßtet.

    Ich kann also nur dazu raten, Küche und Bad wenigstens provisorisch nutzbar zu machen.

    Gruß!

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