ALG II - Betriebs und Nebenkosten

  • ....guten Tag, ich bin ganz neu hier und freue mich aber auch , dass es so ein Forum überhaupt gibt.

    wie ist das nun wirklich geregelt: ich beziehe Hartz IV und habe von meinen Mieter die Betriebs-und Nebenkostenabrechnung bekommen (ein Guthaben) was und wieviel muss ich an die ARGE zurückzahlen.

  • Bin auch ganz neu hier. Habe eine Frage betreffs Nebenkostenabrechnung und Übernahme der Nachzahlung. In den Regeln des Forums las ich daß man zuerst mit Stichwort nach bestehenden Posts suchen soll, und kein Thema doppelt eröffnen. Ist es also richtig so wenn ich hier auch meine Fragen zu dem Thema schreibe?

    Es geht um Folgendes: Bin alleinerziehende Mutter, chronisch krank, daher Hartz-IV-Bezug. Habe die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, es ist eine Nachzahlung (hauptsächlich Heizkosten) in Höhe von weit über 500 Euro fällig. Wie beantrage ich eine Übernahme (formlos oder gibt es ein spezielles Formular), und wie erreiche ich am besten daß die Nachzahlung übernommen wird?
    Außerdem ergeben sich wegen der höheren Nebenkosten ab Januar auch höhere Nebenkostenvorauszahlungen von -laut Vermieter- 50 Euro monatlich. Auch diese Übernahme möchte ich beantragen. Wie mache ich das am besten?

    Lieben Dank schonmal im Voraus für Eure Hilfe!

  • Also bei uns muss man jede Aenderung sowieso unaufgefordert einreichen, also musst du die Betriebskostenabrechnung einfach kopieren und einreichen. Normalerweise wird dann automatisch berechnet, ob und wieviel du nachgezahlt bekommst und das wird dir dann auch umgehend ueberwiesen.

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