Eigentumswohnung - Verkaufserlös für Schuldenrückzahlung

  • Ich bin derzeit zusammen mit meinem Bruder (und seiner Freundin, die aber offiziell nicht bei uns wohnt) Besitzer einer Eigentumswohnung (94m²) und muss demnächst wohl Hartz 4 beantragen.
    Vorausgesetzt der Antrag auf ALG 2 würde genehmigt werden (Stichwort Wohnungsgröße) ist es aber gut möglich, dass wir die Wohnung bald verkaufen müssen, da ich viele Schulden bei meinen Familienangehörigen angesammelt habe (im Grunde gehört mir nur noch ein sehr kleiner Bruchteil der Wohnung). Mit dem Wohnungsverkauf könnte ich diese Schulden zurück zahlen. Die Arbeitsagentur würde mir in diesem Falle das erhaltene Geld aus dem Verkauf aber wohl als Vermögen anrechnen, richtig? Kann ich dies eventuell irgendwie umgehen, indem wir ein Schreiben aufsetzen, in dem z.B. angegeben ist, welche Schulden ich bei welcher Person habe und diese im Falle, dass ich zu Geld komme, umgehend zurück gezahlt werden müssen?

  • Hallo,

    Schulden haben nichts mit Sozialleistungen zu tun. Insofern würde ein solches Schreiben recht sinnlos sein. Vermögen ist vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu verwenden - und eben nicht für Schuldenrückzahlungen.

    Gruß!

  • Ok, danke für deine Antwort. Die Schulden werde ich definitiv zurück zahlen müssen, aber es erschließen sich mir eine andere Frage:
    Sollte ich nach dem Wohnungsverkauf von der Arbeitsagentur aufgefordert werden, zunächst mein Vermögen aufzubrauchen (das ich ja in der Praxis dann aber gar nicht mehr habe), habe ich die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Antrag zu stellen? Oder wird dort dann so gerechnet -> Antragssteller X hatte Hartz 4 bezogen und dann seinen Wohnungsanteil verkauft zu Summe X (hat die Arbeitsagentur das Recht zu erfahren, welche Summe mir dabei offiziell zufloss?). Diese Summe muss ihm nun für den Zeitraum X reichen, zuvor ist ein Antrag generell abzulehnen.
    Es geht mir hier nicht um irgendwelche Tricksereien, ich habe nur tierische Existenzängste, weil ich nach dem Wohnungsverkauf definitiv mit so gut wie nichts dastehen werde und offiziell dann aber als nicht hilfsbedürftig eingestuft werde.

  • Hallo,

    Zitat

    Diese Summe muss ihm nun für den Zeitraum X reichen, zuvor ist ein Antrag generell abzulehnen.

    So ist es.

    Zitat

    hat die Arbeitsagentur das Recht zu erfahren, welche Summe mir dabei offiziell zufloss?

    Selbstverständlich.

    Gruß!

  • D.h. die einzige Möglichkeit, wie ich es irgendwie lösen könnte wäre (ausgenommen natürlich, dass ich es bis dahin schaffen sollte ohne Hartz 4 auskommen zu können):
    Wir verkaufen die Wohnung. Ich zahle meine Schulden zurück und lebe vom Rest der mir bleibt (wird wahrscheinlich nicht viel über dem Freibetrag liegen dann). Könnte ich dann nach 6 Monaten einen Antrag stellen?

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