das Tier Haltung dem Amt egal ist ist mir bewusst. Atteste gibt es so weit ich weiß noch nicht. Deswegen überlege ich ja welche anderen Argumente man bringen könnte. aktuell hätte er eine passende Wohnung in Aussicht. ein eine potenzielle Arbeit wäre da auch in der nähe. und so wie ich weiß ist das Mieter- Vermieter Verhältnis auch gestört.
Beiträge von Flauschy
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naja aber die mentale Gesundheit ist ja auch wichtig und so ist er ja auch so nicht belastbar und arbeitsfähig. Und die mieten ändern sich ja.
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Hallo, ich habe da ein paar fragen / sorgen. ein Guter freund wohn in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung. Seine Mutter ist vor kurzen verstorben was ihm natürlich sehr mit nimmt. Sie hinterlässt einen kleinen Hund . Mein Freund leidet sehr und das Wohnumfeld von seiner derzeitigen Wohnung hat sich auch verschlimmert. ich möchte ihm gerne helfen wieder Mut zufassen und denke das ein Umzug sinnvoll wäre. zu mal in der Wohnung die Hunde Haltung untersagt ist.
Es wäre echt nett wenn ihr mir das Tipps geben könntet wie man die Argumentation gestallten kann und der gleichen. mir ist klar das ihm nur max.50qm zu stehen und die miete angemessen seinen muss. und da ist das erste Problem. ich finde nirgendswo angaben für meinen Landkreis wo die angemessene summe angegeben ist. aber mein gesunder Menschen verstand sagt mir auch das man sich ja keine Wohnung mit zb 50 qm für 1200€ warm aussuchen darf. . wäre echt super wenn ich Hilfe bekommen könnte von euch vielen dank .
Flauschy
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Alle 6 Monate ? ich muss nur einmal im Jahr neu beantragen. Ob das der Arbeitgeber macht steht auf einen anderen Blatt immer hin gibt es genug mit den man nicht so viele Scherereien hat.
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Ich hatte sie drauf hinweisen daß es zuviel wäre, und hatte hatte ihr meine Unterlagen für Mai zu kommen lassen . Ich bekomme doch nicht das Geld für meine Arbeit im voraus sondern erst im Nachgang doch sie schreibt "Eine Umrechnung für den Monat Juni 2023 erfolgt nach Vorlage der Verdienstabrechnung für den Monat Juni 2023. Selbstverständlich werden Ihnen die Leistungen nachgezahlt, sollten das Einkommen geringer als 200,00 € sein" das kann doch nicht rechtens sein.
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Wahrscheinlich ich trage jedem Samstag 2,5 stunden Zeitung aus. sollte ich doch einmal 5 Samstage haben wären es maximal 27,99 Euro mehr.
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60 insgesamt 50 Euro für das eine und 10 Euro wegen etwas anderem.
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ich komme auf 111.96 Euro und das hatte ich der Sachbearbeiterin wie gefordert mit geteilt. wie geschrieben hatte sie den Kontoauszug und die Gehaltsabrechnung bekommen. dadurch das sie mir noch meine "rate" abzieht habe hat sie mit 130 weniger überwiesen .
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Hallo ich bin neu hier und habe ene Frage
ich hab im mai angefangen kostenlose Zeitungen einmal die woche zu verteilen. und habe das auch meiner sachbearbeiterin mitgeteilt. ich sollte dann meine abrechnung und den Kontoauszug so iee die "Arbeitspapiere" abgeben was ich gemacht habe . heute bekomme ich eine mitteilung das sie die meine unterlagen erhalten hat und ich für mai in den nächsten tagen ein Bescheid bekomme. sie aber das zuviel einbehaltene geld mir erst im Juli mit der nächsten Berechnung bezahlt wenn ich weniger als die von ihr angesetzten 200 euro verdiene .aktuell rechnet sie mir 80 euro an von den sie mir 70 euro weder geben müsste. ich bemme sowieso schon 60 euro weniger da ich was abbezahlen muss .und hate fest met der nachzahlung gerecht da ich noch zu Sonder Ärzten muss die nicht im näheren umfeld liegen. ist das rechtens? ich mein das Amt weiss doch nun das nicht mit einem gehalt von 200 euro zu rechnen ist.
ich bräuchte da driingen Hilfe.
danke im voraus.
Flauschy