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Habe den kaputten Link bei dir entfernt. Da stimmte etwas nicht. Seitenladefehler!
Beiträge von Grace
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Begriffserklärung
Bedarf = zu zahlende ALG II – Leistung einschließlich Kosten der Unterkunft
Abkürzung für gem. = gemäß = gem. § .... wird in dem Zusammenhang so verwendet.
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Super, hast du gut gemacht! Danke!
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Bitte lade die Links richtig hoch, sonst bekommen wir sie nicht auf!
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Basti121, lädt du bitte deine Dateien noch einmal hoch! Musste sie löschen, konnten nicht
geöffnet werden. Tut mir leid! -
Ich kann die Bilder unter den Links nicht sehen. Warum?
Sie haben einen ungültigen oder nicht mehr gültigen Link aufgerufen.
Zurück zur vorherigen SeiteIch auch nicht!
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Hier wurden dann wohl alle Fragen ausreichend beantwortet. ALG II ist eine Sozialleistung,
die das Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern soll. Wenn unter Berücksichtigung der
Vermögensfreibeträge Vermögen übrigbleibt, ist dieses zu verbrauchen, bevor ALG II
beantragt werden kann. Für diese Rechtslage ist das SGB II zuständig. Sollte hier deutlich
geworden sein. -
Promt bekam ich die Erlaubnis, sowie eine Tabelle wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Für jeden Stadtteil feinsäuberlich aufgelistet.
Das Problem ist, dass wir diese ominöse Liste nicht kennen. Manche JC haben kein schlüssiges Konzept
und die KDU sind zu niedrig. Suche dazu mal etwas raus, damit die Problematik klar wird.
Es gibt auch Urteile, dass das Konzept nicht schlüssig ist und das JC zahlen muss. -
Ich komme hier auf einen Vermögensfreibetrag von 20.600,00 Euro.
Für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Warmmiete (sozialer Wohnungsbau mit WBS) von
745 Euro für die Wohnung dürfte für 4 Personen auch angemessen sein, sollte aber überprüft
werden. -
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(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.
(2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen
1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede
in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren
Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der
Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin
oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag
nicht übersteigen,1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
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Ist doch alles paradox
Ich liebe die deutschen GesetzeDiese Sätze sind unproduktiv und bringen uns nicht weiter.
Anstatt jetzt die Konzentration völlig auf den Bausparvertrag zurichten,
erst den Vermögensfreibetrag ausrechnen. -
Das man in so einem Fall aber erst ein halbes Jahr später an das Geld kommt, scheint niemandeb zu kümmern :-D
Es geht nicht darum, ob es Jemanden kümmert. Sondern um die bestehende
Rechtslage. -
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Über Beleidigungen eher weniger
Die würde ich auch hier nicht dulden. Nur eine sachliche Auseinandersetzung mit der
geltenden Rechtslage ist bei uns üblich. Deshalb fällt genau dieser Satz jetzt meiner
Regulierung zum Opfer, weil überflüssig. -
Schaue nach und dann sehen wir weiter! Hier noch genereller Hinweis zum
Aufbewahren von Dokumenten. Aller Schriftverkehr, besonders der, der zu
Rückforderungen führen kann, sollte ordentlich abgeheftet in einem Ordner
aufbewahrt werden. Es ist wichtig, dass auch der Leistungsbezieher jederzeit
Nachweise liefern kann, um eventuell schon erledigte Vorgänge zu beweisen. -
Kannst du den Bescheid und die Rückforderung bitte anonymisiert uploaden?
Halte ich bei diesen Rückforderungen auch für wichtig. Bitte Alles anonymisieren!
Den Briefkopf (BG-Nr, Name, Wohnort, Straße), alle Namen im Bescheid und vor Allem
das betroffene Jobcenter (wie Briefkopf anonymisieren). -
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