Aufstockung

  • Hallo,
    ich habe ein Bruttoeinkommen von 815 €, d.h. ich habe 650,14 € Netto raus.
    nach der normalen Berechnung wäre mein Anspruch auf Aufstockung also bei 223,98 €.
    (650,14 Netto-100 Grundfreibetrag -110,03 (20% von 550,14) =440,11 bereinigtes Einkommen, Differenz zum Bedarf von 664 = 223,89 )

    Was ist, wenn meine "Werbekosten" den Grundfreibetrag tatsächlich übersteigen und 133 € ausmachen und ich es nachweisen kann?
    Wenn man weniger tatsächliche "Werbekosten" hat, dann profitiert man ja von dem Grundbetrag, aber was ist, wenn man höhere Kosten hat?

    Weitere Frage: Wenn ich für ein Kind unterhaltspflichtig bin (ist tituliert), kann dieser Betrag auch irgendwo/irgendwie vom bereits bereinigtem Einkommen abgezogen werden oder nicht?

    Gruß Hexxe

  • Hallo,

    Zitat

    -110,03 (20% von 550,14)

    Es müsste heissen: " 20% von 715 € ", weil Freibeträge vom Bruttolohn berechnet werden.

    Übersteigen nachgewiesene Kosten den Grundfreibetrag, kann man diese geltend machen.

    wevell

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