Zeitpunkt/Datum der Vermögensanrechnung bei Erstantrag?

  • Moin,

    bei Vermögen soll im Antrag der Kontostand angegeben werden vom Giro konto. Gebe ich den Kontostand am Tag der abgabe des Antrags an, oder den Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung (das wäre Ende April in meinem Fall).

    D.H. wenn ich den Kontostand von heute angebe, handele ich falsch und ich muss den Kontostand von Ende April angeben?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    wenn du auch deine Kontoauszüge vorlegst, schreibe im Antrag bei Kontostand hin: " Siehe Kontoauszug "

    wevell

    Und wenn ich in der zwischenzeit (bevor ich den Antrag ausgefüllt abgebe) ein anders Konto (Tagesgeld) auflöse? hab mehrere Konten und das ist nicht das Hauptkonto.

    Nein, ich will NICHTS verschleiern, denn mir ist KLAR, dass über ein Datenabgleich die Zinsen für das Konto und damit das Vermögen das darauf war, erscheinen werden und damit habe ich überhaupt kein Problem.

    Nur, ich brauch das Konto nicht mehr und will mir Arbeit ersparen, denn dort ist aktuell nichts drauf.

    Ja ich bin mir bewusst, dass über die Zinsen der Betraf auf dem Konto zurückverfolgbar ist und habe damit kein Problem.

    Ich will nur nicht, dass man mir unterstellt ich hätte ein Konto verschwiegen (Was eben kurz vor Abgabe des Hauptantrags aufgelöst wurde)

    Spart einfach Zeit & nerven & ich brauch das Konto schlicht nicht mehr.

    Also kurze Frage: ist das weglassen des Kontos auf dem Hauptkonto (unabhängig vom Vermögen was drauf war) an sich illegal, wenn der Antrag für Leistungserstellung bis zürckwirkend Mai gilt und ich das Ding jetzt mitten im Mai auflöse?

  • Hallo,

    du solltest diese Konten angeben. Als Kontostand:" aufgelöst " eintragen. Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Nachweis der Kontoauflösung beifügen.

    wevell

  • Hallo,

    du solltest diese Konten angeben. Als Kontostand:" aufgelöst " eintragen. Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Nachweis der Kontoauflösung beifügen.

    wevell

    Danke für die Antwort.
    Es war ein Sparbuch, dass bei der Auflösung vernichtet wurden ist. M.E nach gibt es bei Sparbücher keine Kontoauszüge.

    Was die letzten Monate drauf war, sehen die doch ohnehin anhand der Zinsen?
    Oder kann man sich von der Bank eine Art bestätigung holen, was die letzten Monate drauf war?

    Kontoauszüge der letzten 3 monate gillt imho nur bei Girokonten und nicht bei Sparbücher, oder?
    Macht von der Logik her auch sinn, weil es bei Sparbücher ja zinsen gibt um die Historie zu verfolgen und bei Girokonten eben nicht.

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