Anrechnung Unterstützerkasse ?

  • Hallo in die Runde!
    Ich bin 60 Jahre jung und beziehe seit ca.4 Jahren ALG II. War bis 2007 immer berufstätig. Danach bis 2011 Selbstständig. Bei einem meiner Arbeitgeber schloss ich eine Art Altersvorsorge (nannte sich damals Unterstützerkasse) ab welche mit dem sechzigsten Lebensjahr zur Auszahlung kommen sollte. Ich war dort bis 2005 und ca. 10 Jahre beschäftigt -dann alltersbedingt gekündigt. So ist das im Außendienst- leider. Nun sind 15 Jahre vergangen und im Glauben das ich eh keinen Anspruch auf irgendeine Altersvorsorge habe war ich umso mehr überrascht als die Versicherung mich anschrieb und um meine Kontodaten bat. Es sind wohl doch ca.5000€ brutto aufgelaufen. Nun meine Frage: wird das Geld ,was ja auch noch versteuert wird ,auf das ALG II angerechnet? Muß ich das dem Jobcenter überhaupt mitteilen ?Auch dann wenn es auf das Konto meiner Tochter überwiesen wird ? Steuern und Krankenkasse abgerechnet kommt eh nur die Hälfte an. Und das Geld sollte meine Tochter dann eigentlich für meine Beisetzung weglegen. Da ich stark Herzkrank bin und in den letzten Monaten schon drei Mal ,ohne Erfolg, im OP lag habe ich keine allzugroßen Hoffnungen mehr.
    Abschließend sei noch erwähnt das ich über keine großen Spareinlagen verfüge- ca. 1000€.
    Mfg

  • Hallo,

    du bist lt. § 60 SGB I verpflichtet, wesentliche leistungsrelevante Änderungen mitzuteilen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

    Des weiteren:

    § 52 Automatisierter Datenabgleich ( SGB II )
    (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen Personen, die Leistungen
    nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten
    Datenabgleichs daraufhin,
    [...]
    3. ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das
    Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind,

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__52.html

    wevell

  • Danke wevell für Deine schnelle Antwort und die Links. Mir ist schon klar das ich dem Jobcenter melden muss wenn das Geld von der Unterstützerkasse ausgezahlt bzw. überwiesen wird.
    Aber wird das Geld ,das ja eigentlich der Altersvorsorge dienen sollte,dem ALG II angerechnet?
    Gibt es da nicht so etwas wie Freibeträge oder Schonvermögen für ALG II Empfänger-vor allem wenn sie schon etwas älter und nachweislich mittellos sind !?
    Danke und MfG

  • Hallo,

    Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert und mindern den ALG II-Anspruch.

    Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

    Vermögen ist das, was du vor Leistungsbezug hattest.

    wevell

  • Hallo wevell und Danke für deine Ausführungen.
    Nun ,das läßt ja nichts gutes ahnen. Wenn ich auch des Amtsdeutsch nicht mächtig bin so lese ich doch aus Deinen Zeilen "wie gewonnen so zerronnen".
    Obwohl das " Vermögen" (in dem Falle die eingezahlte Betriebliche Altersvorsorge) ja noch vor der ALG II Antragstellung angespart war. Abgesehen von den paar Euro Zinsen die während des ALG II Bezuges aufgelaufen sind.
    Wenn ich dich richtig verstanden habe dann stoppt also das Amt die monatlichen Zahlungen sobald die Unterstützerkasse die Altersvorsorge auf mein Konto überwiesen hat und ich muß dann die Summe X also die 6000€ abzüglich Steuer ect. zum Lebensunterhalt verbrauchen. Wenn also Netto rund 4000€ übrig bleiben muß ich ca. 10 Monate damit auskommen und dann,wenn es verbraucht ist,erneut einen Antrag auf ALG II stellen. Hoffentlich habe ich Dich da falsch verstanden denn das ist ja kaum nachzuvollziehen !
    Und dabei spielt es dann auch keine Rolle das man gesundheitlich am Ende ist und mit einem Bein schon in der Kiste steht?
    Mensch was ist das blos für ein toller Sozialstaat, 40 Jahre nonstop geknufft und dann aus die Maus,nix da!
    Ich hätte wenigstens gedacht das ich das Geld für meine Bestattungskosten auf Eis legen könnte und somit meiner Tochter nicht auf der Tasche liege.
    MfG major tom

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