Bedarfsgemeinschaft und Steuererklärung

  • Hallo zusammen, ich habe da eine Frage und hoffe, dass ich hier richtig bin.

    Mein Problem: meine Freundin, mit der ich langer Zeit zusammenwohne, würde eigentlich seit Dezember 2013 Hartz IV beziehen. Die ARGE hat ihr aber bei einem "Vorstelllungsgespräch" erklärt, dass sie, da wir in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenwohnen und ich „zuviel“ verdiene, keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Das ist wohl auch so korrekt. Seitdem bezahle ich für meine Freundin die Krankenkassenbeiträge.

    Nun möchte ich meine Lohnsteuerklärung für 2014 machen und habe gelesen, dass ich die für meine Freundin gezahlten Krankenkassenbeiträge als „Außergewöhnliche Belastung“ absetzen kann. So weit, so gut.

    Was passiert denn, wenn das Finanzamt eine Bescheinigung von der ARGE haben will, dass das so korrekt ist? Wie gesagt, die ARGE hat das nur mündlich mitgeteilt, es gibt eine Bescheinigung o.ä.

    Normalerweise müsste ja das Finanzamt wissen, dass meine Freundin keine Einkünfte hat, es gibt ja auch keine Steuerkarte. Gibt es einen Datenaustausch zwischen Finanzamt und ARGE? Ist die ARGE verpflichtet, mir auf Nachfrage schriftlich zu bestätigen, dass meine Freundin keine Bezüge bekommt?

    Info dazu wäre toll!

    Gruß
    Dat Wölfchen

  • Nun möchte ich meine Lohnsteuerklärung für 2014 machen und habe gelesen, dass ich die für meine Freundin gezahlten Krankenkassenbeiträge als „Außergewöhnliche Belastung“ absetzen kann.

    Nicht nur das, du kannst auch deine Unterhaltsaufwendungen für sie geltend machen (§ 33a EStG).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!