Rückzahlung notwendig?

  • Hallo!

    Ich erhalte Hartz IV und habe nun einen sozialversicherungspflichtigen Job (befristete Krankheitsvertretung Ende Januar bis Ende März) angenommen gehabt.

    Regulär habe ich Leistungen vom Amt für Januar, Februar und März erhalten (rund 640 €). Meine Gehaltsabrechnung für den kompletten Vertrag habe ich vor wenigen Tagen erhalten, ebenso die Gehaltszahlung.

    Eigentlich bin ich mit dem Stellen des Weiterbewilligungsantrages längst überfällig (läuft ebenfalls Ende März aus) und möchte daher recht schnell den WBA stellen - nebenbei laufen aber auch die Bewerbungen.

    Wichtig für mich ist jetzt folgende Frage:

    - Blüht mir eine Rückzahlung an das Amt, wenn sie meine Gehaltsabrechnung sehen?
    - Wenn ja, welche Frist habe ich, das Geld zurückzuzahlen?

    Weiterhin:
    Meine Abrechnung schlüsselt leider nur den März genau auf (brutto knapp über 1020 / netto 800). Februar und die drei Arbeitstage Januar werden lediglich als "Vormonate" bezeichnet (brutto 1160, netto 910).

    - Wie erfolgt die Berechnung für die "Vormonate"? Korrekt (zu meinen Gunsten) wäre eigentlich, Januar und Februar getrennt zu betrachten - Da brutto von 1160 ja etwas anderes bedeutet (Stichwort Freibeträge) als zwei getrennte Zahlungen?


    Freundliche Grüße,
    Unwissender

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