ALG II - Übergangsweise

  • Guten Tag allerseits,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine unabhängige Meinung zu meinem Problem suche:

    Ich wohne derzeit mit meiner Freundin in einer Wohnung in Erfurt (655€ Bruttokaltmiete) und wir befinden uns ab kommenden Monat in einer etwas verzwickten Lage. Meine Freundin erhält ein Promotionsstipendium (1100€) und ich habe bisher noch immer Master studiert (BAföG + Job). Im April/Mai bin ich mit dem Studium fertig, habe aber erst zum 1.10 ein Promotionsstipedium in Aussicht. Nun wollen wir nicht für 5-6 Monate aussziehen müssen. Ich habe gelesen, dass nach SGB II § 22 sechs Monate zwischen Leistungsempfang und möglichen Umzug liegen können. Wird diese Frist eingehalten oder habt ihr dahingehend Erfahrungen gemacht, dass schon nach wenigen Wochen o.ä. eine Umzugsforderung ausgesprochen wurde? Wir sind uns derzeit nicht ganz klar darüber, ob es sinnvoll ist, für mich ALG II zu beantragen. Über Erfahrungsberichte zu dem von mir skizzierten Problem einer zu teuren Wohung vor dem Hintergrund einer nur vorübergehenden Angewiesenheit auf Leistungsbezüge, wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    mo

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