Umzug und Kündigng

  • Hallo ihr lieben
    und zwaar habe ich mal eine frage, und hoffe das ich hier schonmal ein paar infos bekomme
    es geht darum das ich anfang februar umziehen will
    ich wohne derzeit in hessen und plane den umzug nach rheinland pfalz
    mein problem und meine frage sind daher folgende

    mein bewilligungs zeitraum ist soweit ich weiss noch bis zum 28.2
    aber da will ich ja schon weg sein und kann in rheinland pfalz mietfrei wohnen
    und umugskosten zuschuss brauche ich nicht, da ich das mit freunden alles alleine mache
    nun habe ich aber 3 monate kündigungs frist.. weiss einer von euch wie das aussieht?
    muss ich dann doch noch den weiterbewilligungs antrag einreichen oder einfach auslaufen lassen?
    wie läuft das dann aber mit der wohnung? selber zahlen kann ich diese ja nicht und kann ich dann im neuen bundesland einfach neu beantragen? klar will ich dort nach etwas suchen wo ich selber geld verdiene nur leider wurde ich vor ein paar wochen an der bandscheibe operriert und bin noch ne weile "flach gelegt" ich mache mir jetzt halt gedanken wie das weiter läuft..
    meine die wohnanlage wo ich wohne da sind speziell sozialwohnungen.. vielleicht weiss einer ob man da die kündigungsfrist verkürzen kann? oder ähnliches
    am montag tapsel ich erstmal aufs amt und schaue weiter nur will ich bis dahin halt schonmal paar infos damit ich ruhig schlafen kann hat da einer erfahrungen? oder bissl ahnung? würde mich sehr freuen was zu lesen :) und bedanke mich im vorraus

    ps. entschuldigt die rechtschreibung ich hoffe es ist lesbar :)

  • Hallo,

    nach erfolgtem Umzug ist das neue JC für dich zuständig. Dort musst du einen Neuantrag stellen.

    Bzgl. deiner jetzigen Wohnung, musst du dich mit deinem Vermieter einigen. Das JC zahlt nur für benutzem Wohnraum.

    wevell

  • Ich habe da auch eine Frage:
    Meine Freundin wohnt in einer Wohngemeinschaft mit einer weiteren Person.
    Nun wollen wir beide zusammenziehen und wissen nicht, wie genau wir nun vorgehen müssen, denn es stellen sich folgende Fragen:
    1. Sollten meine Freundin und ich eine neue Wohnung finden, in wie fern muss das Amt sicherstellen, dass die Wohnpartnerin eine Wohnung belommt bzw wie lange würden sie den Mietanteil meiner Freundin übernehmen?
    2. Hat das Amt die Pflicht, dem Wohnpartner bei der Hilfe zu suchen? Oder würden sie den Wohnpartner auf die Straße setzen, weil die derzeitige Wohnung für eine Perso zu groß und zu teuer ist und eine angemessene Wohnung nicht rechtzeitig zu finden ist?


    Vielen Dank im Voraus

    LG

  • Hallo,

    das JC übernimmt nur eine angemessene Miete. Das JC ist bei der Wohnungssuche nicht behilflich. Ist die Miete nicht angemessen im Sinne des JC, wird maximal für 6 Monate die unangemessene Miete übernommen.

    Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, soll die Zustimmung des JC eingeholt werden, sonst kann das grosse finanzielle Nachteile haben.

    wevell

  • Sowas hat mich auch interessiert, danke an alle

    Akte X
    Mulder: "Es scheint, als würden Kakerlaken Menschen töten!" Scully: "Ich frage nicht, ob du gerade gesagt hast, was ich denke, das du es gerade gesagt hast, weil ich weiß, was du gerade gesagt hast."

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