Bei Wohnungswechsel droht Hortplatzverlust, mgl Härtefall?

  • Hallo,

    erstmal hoffe ich, dass das hier das richtige Forum ist.

    Kurz zur Situation: ich bin mit alleinerziehend mit einem 7-jährigem Kind (seit Sept. in der Schule) und bin seit Oktober diesen Jahres auf ALG2 angewiesen.
    Unsere Wohnung liegt ca 80,- Euro über der (Kalt)Mietobergrenze, und ich soll unsere Mietausgaben durch Umzug verringern.

    Im Moment habe ich für mein Kind einen Hortplatz an unserer Grundschule (bzw im benachbarten KiGa), welcher durch einen Umzug verloren gehen würde. In der Umgebung gibt es keine günstigeren Wohnungen bzw Sozialwohnungen, es müsste also definitiv ein Schulwechsel bei Umzug erfolgen. Damit geht dann auch der Hortplatz und somit die (Fremd)Betreuung meines Kindes nach der Schule verloren. Innerhalb des Schuljahres besteht keinerlei Hoffnung auf einen neuen Platz und es fehlen auch jedes Jahr zu Beginn des neuen Schuljahres Hort- und Betreuungsplätze, also die Aussicht auf einen neuen Hortplatz ist mehr als gering (freiwerdende Hortplätze werden auf die Erstklässler verteilt, Alleinerziehende werden nicht bevorzugt bei Platzvergabe).

    Von meiner Regelleistung (248,- Euro pro Monat plus Unterhalt plus Kindergeld) kann ich die 80 Euro kaum bis gar nicht aufbringen.
    Gibt es für solche Fälle eine Härtefallregelung? Das die Kosten für die Wohnung weiterhin vollständig übernommen werden, damit der Hortplatz erhalten werden kann und ich eine bessere Chance auf eine Arbeitsstelle habe? Denn ohne Betreuungsplatz kein neuer Arbeitsplatz und ich würde dem Jobcenter mind. bis zum Ende der Grundschulzeit "auf der Tasche" liegen.
    Und die Verringerung meiner Kosten würde damit ja ad adsurdum geführt, denn mit Umzugskosten und längerer Mitgliedszeit im ALG2-Klub entstehen ja höhere Ausgaben als eine Weiterzahlung der Überkosten der Wohnung.

    Hat jemand eine Idee dazu?

    Danke schon mal
    Kater_Kasimir

  • Hallo,

    das JC muss 6 Monate die volle Miete übernehmen.

    Wenn du in dieser Zeit nachweisbar keine angemessene Wohnung im jetzigen sozialen Umfeld ( Schule, Hort, etc ) finden kannst, kann das JC die Miete weiter übernehmen.

    Vielleicht solltest du dir Unterstützung einer Erwerbsloseninitiative suchen.

    wevell

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