Hartz 4 auf Darlehensbasis wg. Erbe

  • Hallo zusammen,

    mein Mann hat zusammen mit seinem Bruder und noch jemanden Grundstücke im Ausland geerbt. Sind also ne Erbengemeinschaft. Aus dem Grund bekommen wir seit über 2 Jahren Hartz 4 auf Darlehen. Wir haben alles versucht, um die Grundstücke zu verkaufen, aber es hat nichts geholfen. Laut Amt soll mein Mann ein Schuldanerkenntnis beim Anwalt unterschreiben über 29.000€. Verständlich. Jetzt sollen wir uns erkundigen, ob mein Mann das Erbe auch an seinen Bruder abtreten kann, allerdings ohne etwas dafür zu bekommen. Nun haben wir die Mitteilung dazu bekommen, dass sein Bruder nicht mehr verkaufen möchte, da es sich schon seit Jahren hinzieht (deren Mutter wollte es schon vor Jahren verkaufen). Ich habe gegoogelt und fand §12 Fachliche Hinweise, wenn das Vermögen nicht sofort verwertbar ist.

    Ich habe es so verstanden, dass sobald es nicht sofort verwertbar ist, dass das Hartz 4 als Zuschuss gewährt wird, weil mein Mann ja nichts dafür kann, dass sein Bruder nicht mehr verkaufen will und es somit nicht mehr verwertbar ist.

    Aber wie ist das mit dem Darlehen von 29.000€ was uns bis jetzt monatlich als Hartz 4 ausgezahlt wurde ?

    Für Hilfe und Anregungen bin ich sehr dankbar !

    Liebe Grüße
    Moagana

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