Studium fertig - was nun?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe den ganzen Nachmittag gewühlt, aber leider nicht so wirklich eine Auskunft gefunden, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich habe grade mein Studium beendet und bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit Antritt zum 1.12. . Derzeit wohne ich bei meinen Eltern, die mich aber finanziell nicht unterstützen können, desweiteren habe ich bereits einen Studienkredit ausgeschöpft um mein Studium zu finanzieren und bin nun bis zum Letzten abgebrannt.

    Nun das große Problem: Für meinen Job muss ich deutlich ausserhalb der Reichweite meines Elternhauses ziehen, müsste also eine Wohnung anmieten und diese zumindest mit einem minimalen Grundbedarf einrichten sowie die Lebenshaltungskosten für den ersten Monat bis zum ersten Gehalt überbrücken. Ich habe gelesen, dass das Arbeitsamt zwar Darlehen anbietet, diese aber erst nach Monaten auszahlt - was in meinem Falle nun etwas spät wäre ( zudem stand auf den meisten Seiten, dass diese Darlehen ohnehin seltenst gewährt werden ).

    Kennt ihr für diese Situation das richtige Vorgehen?

    Besten Dank im vorraus!

  • Hallo,

    wenn du kein Einkommen, kein Vermögen hast und keine finanzielle Unterstützung deiner Eltern erhältst, dürfte Anspruch bestehen ( siehe auch § 7 SGB II ).

    Hilfe bei der Antragstellung kannst du von einer Erwerbsloseninitiative erhalten. Wenn du noch diesen Monat den Antrag stellst, besteht Anspruch ab Monatsersten.

    wevell

  • Hallo,

    Ich habe kein Vermögen und Einkommen. Das erste Gehalt würde ich am 31.12. ausgezahlt bekommen, sprich zu spät für finanzielle Sicherung des Monats sowie sonstigen Notwendigkeiten.

    Laut dem Rechner würde ich aber nur etwas unter 400 Euro bekommen - davon kann ich ja unmöglich eine Wohnung anmieten und die Kaution hinterlegen. Zudem dauert es laut einigen Angaben bis zu 3 Monaten, bevor eine Auszahlung erfolgt. Oder beeinhaltet dieser Anspruch ebenfalls die Möglichkeit auf ein Darlehen beim Arbeitsamt ?

    Vielen Dank für deine Hilfe !

  • Hallo,

    zum ALG II gehören der Regelbedarf ( 391,00 € ) plus Miete. Das JC kann eine Erstausstattung bewilligen, sowie ein Überbrückungsdarlehen für den ersten Monat der Arbeitsaufnahme.

    Ein monatelanges Warten auf Bewilligung ist der Ausnahmefall.

    wevell

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