• Hallo Leute :),
    Ich lebe mit meiner Mutter zusammen , sie emfängt harz 4.
    Ich habe eine Ausbildung wo ich ein Bruttogehalt von 650 euro habe im 2 Lehrjahr.
    im 1.Lehrjahr hatte ich einen Bruttogehalt von 600 .
    Meine Mutter bekommt Abzüge ,sodas mir ein Nettogehalt von 275 euro im 1.Lehrjahr blieb , wenn ich diese beglichen habe.
    im 2.Lehrjahr erhöhten sich die Abzüge sodass ich ,ebenso wie im 1.Lehrjahr einen N.Gehalt von 275 euro habe.

    ist das rechtens trotz Bedarfsgemeinschaft ?

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