Erstausstattung - Betrag zur eigenen Verfügung oder gebrauchte Ekel-Möbel?

  • Sehr geehrte Community,

    ich versuche kurz und präzise zu schildern, in welcher Situation ich mich befinde. Ich hoffe, ich kann anschaulich erläutern, wie mein Fall einzuschätzen ist, ich persönlich kenne mich leider kaum aus und weiß, dass Einzelfälle nichts seltenes sind.

    Ich wohne noch zu Hause, bei meinem Vater. Seit vielen Jahren gibt es extreme Probleme, Alkoholismus und Diabetes spielen eine große Rolle, damit für mich verbunden: Psychischer Stress in enormem Maße. Meine Mutter zog bereits vor 2 Jahren aus.
    Aufgrund der etlichen Vorkommnisse in den letzten Jahren, entschied das Jugendamt offizielle, dass es mehr als dringend und absolut notwendig ist, dass ich ausziehe, damit ich ein vernünftiges und eigenes Leben beginnen kann, ohne den kranken und negativen Einfluss meines Vaters.

    Ich wendete mich also an die Agentur für Arbeit und durchwanderte viele Instanzen. Nun bin ich auf diesem Standpunkt:
    Ich fand eine kleine Wohnung, die absolut in den Satz passt, der vom Jobcenter vorgegeben ist. Arbeitslosengeld II sowie Übernahme der Kosten der Wohnung (Miete + Nebenkosten) wurde bereits bestätigt. Der Mietvertrag wurde am Mittwoch von mir unterschrieben und bereits zum Vermieter zurück gesandt, bisher erhielt ich noch keine Kopie zurück.

    Diese Kopie muss ich lediglich noch beim Jobcenter abgeben, damit der letzte, ausbleibende Schritt getan ist, damit ich umziehen kann.

    Jetzt ist Folgendes der Kernpunkt meiner Frage:
    Ich erhalte keinerlei Hilfe meines Vaters, ich habe weder Geld, noch eine Ausbildung, noch ähnliches, da ich aufgrund der extrem belastenden Situation, unter der ich seit vielen Jahren zu leiden habe schlichtweg keine Chance hatte, mein Leben zu regeln. Ich bin also vollkommen auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen. Ich weiß, dass ich einen Antrag auf Erstausstattung stellen kann.

    Nun wurde mir von meinem Fallmanager erklärt, dass die Küche (Kühlschrank, Herd etc.) wohl gebraucht gekauft werden muss. Alle Schlafzimmer-Möbel würden jedoch neu gekauft werden können, nur Einrichtung für das Wohnzimmer würden nicht übernommen werden (die Wohnung besteht aus einem einzigen Raum + Badezimmer, insofern befindet sich Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer als in einem Raum).
    Heute habe ich allerdings gelesen, dass man lediglich über ein Möbellager ausgestattet wird, also nichts neues, sondern gebrauchte Möbel. Sogar Betten wären gebraucht. Da meine Wohnung sehr klein ist, brauche ich allerdings eine Schlafcouch, da nichts anderes passt. Und so etwas als gebrauchtes Möbelstück ist schon mehr als ekelhaft. Abgesehen davon, dass ich wohl Glück haben müsste, dass solch ein Lager so eine Schlafcouch überhaupt hat.

    Stimmt das? Denn mir wurde gesagt, dass ich einen Betrag zur Verfügung gestellt bekomme, mit dem ich dann planen und zurecht kommen muss, das wäre mir auch absolut recht, denn ich bin überaus sparsam, und da ich sowieso nur eine solch kleine Fläche zur Verfügung habe, kann ich maximal 4 Möbelstücke unterbringen (z.B. Bett, Schreibtisch, Schrank für Kleidung). Ich habe ebenso gelesen, dass in der Regel ein Betrag von bis zu 1000 Euro zur Verfügung gestellt werden kann, mit dem man dann selbstständig Küche sowie nötige Möbel bezahlen muss. Warum steht eigentlich überall etwas anderes?

    Denn letzteres wäre für mich mehr als genug und genau das, was mir von meinem Fallmanager erklärt wurde. Was soll ich nun glauben? Was ist denn nun richtig?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, denn die Situation ist so oder so furchtbar für mich und mit überaus großem Stress verbunden. Ich gehe bereits seit langer Zeit am Limit meiner Kräfte und hätte gerne ein einziges Mal eine präzise Auskunft, damit ich ruhig schlafen kann.

    Ich habe noch nie zuvor Leistungen empfangen. Der Auszug ist wie gesagt dringend und durch das Jugendamt "angeordnet". Ich befinde mich momentan bei dem letzten Schritt, nämlich den unterschriebenen Mietvertrag zum Jobcenter zu bringen. Die Leistungen (ARLG II) sollen mit Mietbeginn gezahlt werden.
    Die Wohnung ist lediglich "malerfertig" und verfügt noch nicht über eine Tapete.

    Mit freundlichen Grüßen, Julius

  • Hallo,

    die Erstausstattung kann als Geld- oder Sachleistung erbracht werden. Der Verweis auf ein (Gebraucht)Möbellager ist erlaubt, dabei ist ein einwandfreier hygienischer Zustand Voraussetzung - neue, nicht gebrauchte, Matratze -.

    Die Erstausstattung ist eine kommunale Leistung, also in der Höhe von Ort zu Ort unterschiedlich.

    Kostenerstattung der Einzugsrenovierung kannst du auch beantragen.

    Informiere dich auch bei einer örtlichen Erwerbsloseninitiative.

    wevell

  • Hallo wevell,

    vielen, vielen Dank für deine Antwort. Es tut mir Leid, falls meine Ausdrucksweise zum Teil unangebracht war, ich bin nur einfach sehr aufgeregt. Du hast mir gerade das Wochenende gerettet. Ich hatte gerade schon ganz schreckliche Vorstellungen davon, was für Möbel ich wohl am Ende nehmen muss... ich schaffe es leider kaum positiv zu denken, was diese Dinge angeht. Mir kommen schon die Leistungen an sich wie Weihnachten und Geburtstag zusammen vor und mehr, daher warte ich nur darauf, dass es eine sehr negative Seite an dem Ganzen gibt. Aber anscheinend habe auch ich endlich mal Glück.

    Vielen Dank!

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