Wohnung bekommen Wie vorgehen ?

  • Servus Community

    ich bin seit paar Monaten in Hartz4 und wohne noch bei meinen Eltern. Bin über 25 Jahre und würde gerne ausziehen.
    Habe den Antrag für eine Wohnung ausgefüllt und dieser wurde auch bestätigt also ich dar mir eine Wohnung suchen.
    Jetzt habe ich im Internet eine passende Wohnung gefunden die den Regelsätzen auch entsprich aber wie gehe ich jetzt genau vor ?
    Erst den Mieter fragen ob er Hartz4 Menschen nimmt oder erst zum Amt mit der Wohnungsanzeige ?
    Wie gehe ich am besten vor ?


    Vielen Dank

  • Servus Community

    ich bin seit paar Monaten in Hartz4 und wohne noch bei meinen Eltern. Bin über 25 Jahre und würde gerne ausziehen.
    Habe den Antrag für eine Wohnung ausgefüllt und dieser wurde auch bestätigt also ich dar mir eine Wohnung suchen.
    Jetzt habe ich im Internet eine passende Wohnung gefunden die den Regelsätzen auch entsprich aber wie gehe ich jetzt genau vor ?
    Erst den Mieter fragen ob er Hartz4 Menschen nimmt oder erst zum Amt mit der Wohnungsanzeige ?
    Wie gehe ich am besten vor ?


    Vielen Dank

    Schade, dass hier noch niemand eine Antwort geschrieben hat. Ich habe auch ein solches "Problem" - meine Freundin sucht eine andere Wohnung in einem anderen Ort mit anderer Behörde; grundsätzlich sollte es so laufen, dass sie mit dem Mietvertrag - aus dem die Kosten für die neue Wohnung hervorgehen (und den sie natürlich noch nicht unterzeichnet haben darf) zu der für sie jetzt noch zuständigen Behörde gehen, dort das Papier vorlegen und die setzen sich dann wegen allem Weiteren mit der neuen Behörde in Verbindung. Erst wenn sie von dort die Zustimmung erhält, kann sie den Vertrag unterschreiben. Das ist alles andere als realitätsnah, denn welcher Vermieter wartet u.U. wochenlang, bis die Sache unter Dach und Fach ist? In dieser Zet könnte er vielleicht mit "normalen" Interessenten bereits einen Mietvertrag abschließen. Der nächste Punkt: Man muß dem möglichen Vermieter ja reinen Wein einschenken darüber, daß man HartzIV bezieht - wie sonst sollte man ihm dieses komplizierte Prozedere mit dem Mietvertrag erklären? Und dann ergibt sich die Frage, ob der Vermieter angesichts dieser Erkenntnis überhaupt noch gewillt ist, an den HartzIV-Empfänger zu vermieten, nachdem sich dieser zwangsläufig outen mußte.
    Ich würde hier auch gerne Erfahrungen anderer Wohnungssuchender lesen und hieraus vielleicht die richtige Vorgehensweise ableiten, damit endlich mal etwas klappt......

  • Hallo,

    Auch wenn man sich geoutet hat, ALG II-Bezieher zu sein, werden Wohnungen vermietet.

    Beim JC eine Vermieterbescheinigung besorgen. Diese vom Vermieter ausfüllen lassen.

    Zustimmung zur Übernahme der Miete beim alten JC einholen. Dieses setzt sich mit dem neuen JC in Verbindung. Die Miete muss angemessen sein.

    Beim alten JC Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Liegt ein wichtiger Grund vor, müssen die Kosten übernommen werden.

    Beim neuen JC Kostenübernahme für Einzugsrenovierung und Kautionsdarlehen stellen.

    Wichtig: Vor Unterschrift des Mietvertrages ist die Zustimmung des JC nötig!

    wevell

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