Urlaubsanspruch ibei einer FAV Massnahme

  • Hallo,
    ich bin für ein Jahr (von 05/13 bis 05/14) in einer FAV Massnahme ( Arbeitsbertrag bei einem Weiterbildungsträger), bekomme dazu eine Aufstockung vom Jobcenter, meine Frage ist: verfällt mein Urlaubsanspruch aus diesem Jahr oder kann ich ihn ins neue "mitnehmen". Mein Arbeitgeber stellt sich quer. Welche gesetzl. Bestimmungen gelten hier ? Bei einer MAE z.B. kann man die Urlaubstage ja auch am Ende der Massnahme nehmen, egal wann sie endet.
    Vielen Dank schon mal :)

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