ALG II 100% Sanktion

  • Hallo,

    die Liste dürfte auf über 300 kommen.

    Für die berücksichtigungsfähige Wohnfläche orientiert sich die Rechtsprechung ,...., an den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau, die die Länder nach § 10 WoFG als Förderhöchstgrenze festsetzen dürfen ( Berlit im LPK-SGB II, §22 Rn. 42 ).

    Diese Höchstgrenze wird in den Richtlinien genannt.

    In den meisten kommunalen Richtlinien wird aber darauf hingewiesen, das die Miete, nicht die Wohnfläche, ausschlaggebend ist.

    wevell

  • Hallo,

    Du scheinst mir irgendetwas zu verwechseln: es geht hier um die Betriebskosten und nicht die Kaltbruttomiete. Bei letzterer ist tatsächlich die Wohngröße von untergeordneter Bedeutung, bei den BK ist die Größe durchaus von Bedeutung. Je größer eine Wohnung, um so eher werden die Grenzen der angemessenen KdU überschritten, was angesichts der Preisentwicklung von Strom, Steuern und was weiß immer schneller passiert. Insofern ist das ganze mit Deiner Produkttheorie von rein theoretischer Natur und es ist nicht anzuraten, jemanden mit dieser Theorie zu beraten: das mag zwar für den "Einstieg" in das ALG II sinnvoll sein, nicht aber ein dauerhaftes Argument.

    Aber das Thema ist müßig, weil eben theoretisch - weswegen ich raus bin.

    Gruß!

  • So hab heute den Brief bekommen mit der 100% Sanktionierung, meine Leistungen wurden jetzt auf Unterkunft und Heizung beschränkt.
    Im Einzelnen sind von der Minderung betroffen:

    - der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
    -die Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Ergänzende Sachleistungen:

    Ergänzende Sachleistungen können ihnen nicht gewährt werden, weil erst ab einer kürzung von mehr als 30% Ergänzende Sachleistungen gewährt werden.

    Damit hab ich ein problem, mir wurden doch 100% gekürzt und ich erhalte keine Sachleistungen ? Ich hatte auch beim Arbeitsamt angerufen aber die Frau hat nach langem rum suchen und überlegen mich damit abgewiesen das ich erst Sachleistungen erhalte wenn bei mir alles gekürzt wurde das heisst erst dann wenn auch Unterkunft und Heizung entfallen. Ist das richtig so, oder will mir jemand nen bären aufbinden ???

  • Also kann das amt nach lust und laune meinen Antrag dann einfach ablehnen oder wie ? Wo bekomm ich so ein Antrag her und bei wem muss ich ihn abgeben ? Bei meinem Sachbearbeiter oder kann ich das auch direkt am Informationsschalter ?

  • Hallo,

    Zitat

    Also kann das amt nach lust und laune meinen Antrag dann einfach ablehnen oder wie ?

    Ja - nachdem Du nach Lust und Laune eine Maßnahme nicht besucht hast.

    Zitat

    Wo bekomm ich so ein Antrag her und bei wem muss ich ihn abgeben ?

    Das ist ein formloser Antrag, den Du in Deinem Jobcenter abgeben mußt.

    Gruß!

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