Bedarfsgemeinschaft und Sohn BaFög

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Lage:

    Mutter> Bedarfsgemeinschaft, ich lebe mit 20 Jahren mit drinne. Jetzt Schüler BOS 1 jährig (nach schulischen Ausbildung).

    In diesem Jahr steht mir elternunabhängiges Bafög zu. Das sind pauschal für Berufsoberschulen 397€ / Monat.


    Werden die 397 € ab jetzt monatlich bei "meinem" Unterhalt, welches in einen Topf mit meiner Mutter kommt, wieder komplett abgezogen, bzw. verrechnet?

    wenn ja, wo ist da die Logik, wenn bei Berufsoberschülern, wo deren Eltern arbeiten und keine Sozialleistungen beziehen die Förderung folglich nicht abgezogen wird?

    Ausbildungsförderungen sollten doch unabhängig davon geschehen, in welchen Verhältnissen der Sohn lebt, nur das der Berufsoberschüler aus einer sozial stärkeren Familie die 397 € monatlich so einsacken kann ( + Arbeiten ohne Abzüge ) und der sozial schwächere Schüler die 397 € wieder abgedrückt bekommt und

    Ich hoffe sie verstehen meine Problemstellung, bzw. meinen Gedanken.

    Liebe Grüße!

    Stevo

  • Wenn du alleine wohnen und wirtschaften würdest.. wieviel Geld bliebe dir denn dann übrig?

    Ist doch nur gerecht, dass du deinen Teil zum Lebensunterhalt und zur Miete steuern musst und das Bafög nicht einfach verpulvern kannst ...

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