Wohnungssuche..

  • hallo,ich habe da auch mal ein Problem.Ich wohne zur Zeit noch in Ostfriesland will aber ende September wieder in meine Heimat MRW ziehen da mein Lebensgefährte ins Pflegeheim kommt.Ich hab vor gut einem Jahr schon mal in NRW gewohnt und bin wegen ihm wieder zurück nach Ostfriesland.Damals war es schon schwer weil das Jobcenter 45qm und 235 Euro Kaltmiete vorgeschrieben hatte.Jetzt hab ich gehört das ein Single bis 50 qm haben darf.Nur finde ich dann auch die Aussage vom Jobcenter nicht in ordnung denn da sagte man mir das die Kaltmiete weiterhin 235 Euro betragen darf,was ich komisch finde.Es ist schon schwer eine Wohnung in dieser Größe und der Preislage zu finden und die sagen das sie keine Wohnung akzeptieren die etwa 2 oder 3 qm größer und vielleicht 20 oder 30 Euro teurer ist.Da ich krankheitsbedingt auf Hartz4 angewiesen bin darf es auch nur eine Wohnung bis zur 1.Etage sein und das ist auch schwierig.Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben was ich machen kann oder wie ich dem Sachbearbeiter klar machen kann das es nicht einfach ist .

  • Ich glaube nicht, das es noch die Bestimmung der Wohnungsgrösse gibt. Wenn die Wohnung also ein paar qm grösser ist würde das (meines Wissens) nicht mehr relevant sein, wenn man es nicht übertreibt. Mir wurde vor Jahren auch eine 60qm - Wohnung für mich allein erlaubt.
    Vielleicht ists ja so, das Dein Lebensgefährte noch nicht für immer ins Pflegeheim in NRW kommt. Dann stehen Euch ja auch mehr qm zu ;).
    Oder das Er Dich zum Wochenende besuchen kann.

    Für die Etagenzahl: jeder vernünftige Hausarzt wird Dir bescheinigen das aufgrund Deiner Krankengeschichte eine Wohnung im Erdgeschoss notwendig ist. Mir hat seinerzeit der Arzt bestätigt (ich war aber auch echt jahrelang krank) das ein Umzug von Vorteil ist weil ich krankheitsbedingt unter Schlafmangel litt und in der Nähe ein Krankenhaus war. Regelmäßig fuhren da Rettungswagen - auch Nachts.

    Sobald der Arzt auch nur den Rat gibt das es von Vorteil ist (war keine Anordnung bei mir !) springen die im JobCenter. Die maßen sich viel an, aber mehr als ein Arzt sagen die auch nicht ;). Und bei mir war es auch NRW/Paderborn.

  • Ach so, am wichtigsten von allen wäre das Du Dir den Umzug als notwendig vom Arzt Deines Partners bescheinigen lässt.
    Sonst heissts hinterher: Es werden keine Kosten übernommen.

    Wichtig auch hierbei: Sofort schriftlich vom Sachbearbeiter bescheinigen lassen das der Umzug notwendig ist. In die Falle mit dem mündlichen Zusagen bin ich auch schon getappselt;)

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