Frage zu Leistungen

  • Hallo,
    ich habe zwei Fragen:
    Ich hatte ALG 2 und dann einen Vollzeitjob, in dem ich leider in der Probezeit gekündigt wurde.

    Dort habe ich bis 17. Oktober gearbeitet. Ich hatte noch im Oktober meinen Antrag per Post eingereicht, der auch angenommen wurde.

    Meine Fragen:
    Ab wann gilt der Antrag? Bei Einreichung per Post? (Wurde per Einschreiben versendet und vom JC bestätigt) Oder erst ab gestern, als ich auch noch persönlich vorgesprochen habe? Auf dem Laufzettel stand beantragt seit 05. November.

    Ich habe Ende Oktober das Gehalt für Oktober erhalten.
    Bekomme ich Leistungen für November?

    Danke schon mal für die Antworten! :)

  • Antragsdatum ist der Eingang beim Leistungsträger (§16 SGB I).
    Leistungen werden bei Erfüllung aller Voraussetzung vom 01. des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist.

  • Hallöölle ,
    ich habe auch eine Frage zur Leistung.

    Mein Exfreund hat sich im Oktober 2012 beim Jobcenter gemeldet.
    Keine Eingaben in den Computer, nur mündlich gefragt wie das Beschäftigungsverhältnis der letzten zwei Jahre war.

    Arbeitslos, selbst gekündigt, war er seit Juli 2012.
    Die haben ihn wg Erstanatrag zum Arbeitsamt geschickt.
    Dort war er am 22.10. und hat alle Formulare erhalten.
    Seit diesem Tag kamen schon verschiedene Jobangebote per Post vom Arbeitsamt.
    Bei der Erst-Erfassung beim Arbeitsamt hieß es auf direkte Nachfrage, ab dem Tag der Meldung 22.10.2012 beim Arbeitsamt sei er auf alle Fälle krankenversichert.
    Das war sehr wichtig da er aufgrund akuter Zahnprobleme dringend zum Zahnarzt mußte.
    Der optisch sehr schlechte Zustand seiner Zähne ist auch der Grund für häufige Absagen nach Vorstellungsgesprächen.

    Der Vorletzte Arbeitgeber ist nicht mehr aufzufinden, da das Geschäft geschlossen ( Gastronomie ) und die Private Adresse nicht bekannt ist.
    Der letzte Arbeitsgeber hat die Unterlagen ausgefüllt und zweimal an die falsche Adresse geschickt, da die alte Adresse wohl noch im System war und nicht die aktuelle Absenderadresse vom Briefumschlag berücksichtigt wurde.

    Am 28.12.12 war er mit den vollständigen Formularen beim Arbeitsamt. Da wurde festgestellt , dass er kein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sonder ALGII beantragen muß.

    Dann am 2.1. 2013 zum Jobcenter. Leider war noch geschlossen deshalb am 3.1. vorstellig geworden.
    Nach der Beratung weiter geschickt worden zur einer andere Stelle, die zuständig für Obdachlose und Wohnungshopper ist.
    Seine Meldeadresse vor allem wg Post, ist die Adresse seiner Mutter, zu der er nach 6 Jahren Funkstille erst seit letztem Jahr wieder Kontakt hat. Unterkunft findet er abwechselnd bei verschiedenen Freunden.

    Nun ist sein Bescheid gekommen und er erhält die Grundsicherung in Höhe von 382€ ab dem 1.1.2013.

    Nun meine Frage, sollte er nicht Grundsicherung ab dem 22.10.2012 rückwirkend erhalten, da ab diesem Tag Bedarf bestand/besteht ?
    Mahnungen oder ähnliches gab es vom Arbeitsamt nicht, Jobangebote wurden zugeschickt, erfasst wurde er als arbeitsloser.

    (Bei mir war das letztes Jahr so : Ich wurde vorstellig bei Arbeitsamt am 30.10.2012.
    Mußte zum Jobcenter, dort war ich am 2.11.2012. Entschieden wurde Mitte November und Leistungen habe ich rückwirkend zum 1.10. bewilligt bekommen. )

    Fröhliche und gespannte Grüße.

  • Kann man sich in diesem Fall an dem Urteil siehe unten orientieren ? hab ich beim googeln gefunden und dadurch eure tolle Seite hier :)

    Und wie sollte er da vorgehen ? Einfach vorbeigehen und mit dem Sachbearbeiter sprechen oder schriftlich per Post reagieren und den Bescheid "anfechten" ( hört sich blöd an ) bzw rückwirkende Leistungen geltend machen ?

    Hartz-IV-Anspruch bleibt auch bei verspätetem Antrag bestehen


  • Bei mir war das letztes Jahr so : Ich wurde vorstellig bei Arbeitsamt am 30.10.2012.
    Mußte zum Jobcenter, dort war ich am 2.11.2012. Entschieden wurde Mitte November und Leistungen habe ich rückwirkend zum 1.10. bewilligt bekommen.

    Ach ja, ich habe erstmal selbst gekündigt und wollte den Midijob den ich hatte dann nachträglich nach meiner Kündigung nach Absprache mit meinem Arbeitgeber in einen 400€ Job umwandeln. Der Arbeitgeber hat dann aber seine Zusage zurückgezogen und so wurde ich dann doch Arbeitslos.

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