Habe ich Ansbruch?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem ein Haus gemietet (bin arbeiter /männlich/). Diesen Montag habe ich meine beiden Kinder 12/13 vom Gericht zugesprochen bekommen die ab Juli bei mir einziehen werden. Die Mutter der Kinder kann und wird keinen Unterhalt zahlen!
    Ich verdiene derzeit ca 1550€ netto, dass Haus kostet mich warm knapp 850€, was kann ich erwarten? Kann das Job-Center von mir verlangen das ich eine andere Unterkunft aufsuchen muss. Da ja die Mutter kein Unterhalt zahlen wird, muss ich aufgrund meines niedrigen Einkommens eine Bedarfsgemeinschaft anmelden.

    Für Antworten oder weitere Fragen wäre ich dankbar.

  • Sobald die Kinder bei dir leben, steht dir das Kindergeld (368 €) sowie evtl. die Steuerklasse II zu.

    Weiterhin könntest du Wohngeld + Kinderzuschlag oder ALG II beantragen.
    Wie hoch ist dein Brutto? Erhälst du Sonderzahlungen?

    Zitat

    Kann das Job-Center von mir verlangen das ich eine andere Unterkunft aufsuchen muss.

    Nein, aber wenn die Unterkunftskosten zu hoch sind, werden nur die angemessenen Kosten übernommen.
    Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten

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