Anspruch auf ALG II bei Ausbildung

  • Hallo ich hoffe mal ich bin hier halbwegs richtig. es geht nämlich um Folgendes:

    Ich bin vor kurzem 25 Jahre alt geworden und mache zur Zeit ein ausbildung im dualen System. Ich bin quasi im 2. Lehrjahr und habe noch KEINE abgeschlossene Erstausbildung. Für das erste Lehrjahr habe ich BAB beantragt und, mit verweis auf die Unterhaltspflicht meiner Eltern hingewiesen, einen Betrag zugesprochen bekommen, der zusammen mit mit meiner Ausbildungsvergütung gerade mal meine Miete gedeckt hat. Für den Rest seien meine Eltern verantwortlich, so Das Arbeitsamt.

    Nun ist aber so das ich meine Eltern mich nicht mehr weiter unterstützen können, und ich das im grundegenommen auch gar nicht will. Jetzt sagt mir die "freundliche" Beraterin, das meine Eltern trotz dessen das ich das 25. Lebensjahr vollendet habe, meine noch immer Unterhaltspflichtig bin. Deshalb hat mir das Sozialamt von vornherein gesagt, dass ich einen Antrag gar nicht erst stellen brauche.

    Ist denn das so richtig? Kann ich ausser BaB, mit der Option der klage gegen meine Eltern zwecks Unterhalt (welche ich nicht in Anspruch nehmen will) noch etwas anderes beantragen oder habe ich keinen weiteren Anspruch auf jedwede sozialen Leistungen? :confused: :confused: :confused:

    P.S.: in der Wohnung wohne ich seit der Ausbildung und habe schon mal Hauptwohnsitzlich woanders gewohnt.

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