StudentIn ohne Bedarf?

  • Ich weiss, dass ich als Studentin nicht Hartz IV berechtigt bin. Aber: Mein Studentenjob mit ca. 320 € netto pro Monat ( also ca. 160 € anrechenbares Vermögen) wird voll vom Hartz IV Betrag meines Lebensgefährten abgezogen, ohne dass mir ein eigener Bedarf von 312,-€ + angemessene Kosten für Unterkunft zugestanden wird.
    Habe ich also weder einen Anspruch noch einen eigenen Bedarf (der mit meinem Nettogehalt ja nicht einmal gedeckt wäre)?
    Weiss jemand Bescheid?

  • Also soweit ich weiß, sollte dir eine bestimmte summe zugestanden werden. Welche weiß ich allerdings nicht. Ich würde in dein lokales amtsgericht gehen und mal nach einer kostenlosen rechtsberatung fragen, weil das kann ja nicht sein...

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