Werde ich wieder unterstützung bekommen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum!

    Meine frage: Ich habe im letzten Jahr im September bei einer Zeitarbeitsfirma einen Job angenommen u. mein Vertrag wurde bis zum 21.12.07 befristet und habe bis dahin auch noch gearbeitet! Am 21.12. hatte ich noch einen Vorstellungstermin von der Zeitarbeitsfirma bekommen wo ich am 24.12. noch hin musste und der Termin war um 11:00 Uhr und das Gespräch ging aber bis ca. 12:30 Uhr und ich sollte auf einer entscheidung seitens der Firma wo ich mich Vorsgestellt habe warten!
    Der Zeitarbeitsfirma hatte ich dieses ergebniss mitgeteilt und fragte die auch, ob ich mich jetzt schon mal beim Arbeitsamt vorsorglich melden solle!?
    Die sagte NEIN ich solle warten vllt. haben die doch noch einen anderen Job für mich und dannwürde mein Vertrag sofort verlängert werde.Und plötzlich heute am 02.01.08 hatte ich doch nochmal bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und die sagten mir das mein Vertrag doch nicht mehr verlängert werden würde weil sie noch keinen Job für mich hätten!
    Und nun weiss ich nicht ob ich , weil ich mich auch nicht beim arbeitsamt gemeldet habe und mein Vertrag am 21.12.07 auslief,noch arbeitslosen geld bekomme??
    Angerufen habe ich zwar heute, und ich muss Morgen auch dahin, aber sie sagten das ich eventl. eine sperre bekommen werden! Oder wegen den Feiertagen doch noch alles gut geht!!

    Ich hoffe es kann mir einer von euch Helfen?!

    Mfg
    Hootie

  • sorry aber helfen kann Dir da nur die Arbeitsagentur direkt. Du solltest denen genau schildern wie das dort abgelaufen ist und wenn Du Glück hast triffst Du auf einen verständnisvollen Sachbearbeiter. In einem Forum wie diesem kann Dir da sicher keiner sagen wie das ausgeht.

    Gruss Andy

  • Die Leistungen des Arbeitsamtes werden ab dem Tag der Antragstellung bewilligt. Da Sie am 02. Januar diese negative Aussage erhalten haben, hätten Sie müssen an demselben, spätestens aber am 03.01.2008 bei dem Arbeitsamt vorsprechen und einen Antrag ausfüllen. Die nötigen Nachkommesnachweise kann man nach Erhalt nachreichen. Liebe Grüße und viel Erfolg - M. B.

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