Bedarfsgemeinschaft Studentin und ALG II-Empfänger

  • Hallo zusammen,

    ich (27) werde im Mai mein Studium beenden und möchte dann mit meiner Freundin, die noch studiert, zusammenziehen (in Niedersachsen). Da ich nicht damit rechne, direkt eine Arbeitsstelle zu finden, überlege ich, für die Übergangszeit ALG II zu beantragen.
    Meine Freundin (21) hat Anspruch auf Bafög, da die Eltern aber zuviel verdienen, ist kein Antrag gestellt worden. Sie bekommt monatlich 550 € Unterhalt von den Eltern und verdient sich ca. 250 € im Monat dazu.

    Mir ist jetzt, auch dank verschiedener Ergebnisse aus ALG II-Rechnern nicht klar, wie das meiner Freundin berücksichtigt wird. Werden die 550€ Unterhalt, die ja das entsprechende Gegenstück zum Bafög sind, voll angerechnet? Und wie sieht es bei der Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 100 € bei ihrem Einkommen aus Erwerbsarbeit aus?

    Ganz gernerell: Inwiefern wird sie als Studentin berücksichtigt? Zählt sie als nicht-erwerbsfähiger oder doch als erwerbsfähiger Partner? In jedem Fall wird sie doch nur fiktiv in die Berechung meines Anspruches aufgenommen, das sie ja selber als prinzipiell Bafög-berechtigt keine eigenen Ansprüche hat, oder?

    Dann noch eine andere Frage: Ich habe mir ein bisschen was angespart, um davon meine Bafög-Rückzahlung aufbringen zu können. Das sind insgesamt knapp 10.000 €. Da die Vermögensgrenze bei ALG II bei mir bei 4800 € liegt, bin ich da ja deutlich drüber. Aber ist es nicht so, dass in einer Bedarfsgemeinschaft die Vermögensfreibeträge beider Partner herangezogen werden und damit 3900 € zuzüglich (insgesamt 8700 €) anrechnungsfrei bleiben?

    Zu guter Letzt noch dies: Werden meine Beiträge zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung komplett vom Amt übernommen? Und wie schaut dies mit Rentenversicherungsbeiträgen aus?

    Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen und wünsche allen einen schönen Tag!

    Gruß
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