zwang zum wiedereinzug bei den eltern

  • Hi
    Ich bin 22 jahre alt und muste mein Stuidum leider abbrechen. Während ich studiert habe wohnt ich in einem Studenteheim, aus dem ich jetzt aber ausziehen muss.
    Kann ich mir eine eigene Wohung suche und algII voll bekommen oder muss ich wieder bei meinen Eltern einziehen?

  • In diesem Fall solltest du vorerst eine Kostenzusage vom Amt einholen, damit es später keine Probleme gibt.

    Beim Amt wirst du aber auch gefragt, warum du nicht zu Hause einziehen willst und muss dies mit Gründen darlegen, die z.B. auf eure familiären Verhältnissen beruhen. Du kannst auch mit "Berufschancen" argumentieren, die höher sind, wenn du z.B. in eine andere Stadt etc. ziehst.

  • Ich bin der Meinung, daß du nur bis zum 21. Lebensjahr verpflichtet werden kannst bei den Eltern zu wohnen. Gruß, Chiemsee

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