doch ALG II Anspruch

  • hallo,

    ich hatte alg2 beantragt und ich bekomme nichts. ich wohne seit anfang august 2006 mit meinem freund zusammen. er geht arbeiten aber leider verdient er zuviel (laut staat). so nun habe ich erfahren, das man, wenn man noch kein jahr zusammen wohnt doch anspruch auf alg2 hat. stimmt das?
    ich bin 23 jahre und er ist 24 jahre!

    vielen dank für eure antworten;)

  • nein, Ihr seid in der Beweislastumkehr, Ihr müßt beweisen,
    daß Ihr keine BG seid. Deine Eltern sind Dir unterhaltspflichtig, bis Du 25 bist oder eine abgeschlossene Ausbildung hast. Du bist ohne Erlaubnis der ARGE ausgezogen, oder? Ich würde nicht damit rechnen, etwas zu bekommen.

  • naja was heißt ausgezogen...ich lebte schon, bevor ich mit meinem freund zusammenzog alleine. meine eltern ließen sich scheiden und meine mutter zog fort (anderes bundesland).
    ich hatte dann eigene wohnung. dann lernte ich meinen freund kennen und zog von sachsen nach bayern.
    abgeschlossene ausbildung habe ich auch schon.
    also gilt des nur wenn wir keine bg wären?! aha...okay...das wäre schwer zu belegen, da ich von meinem freund ein kind erwarte:p.
    und bis 25 jahre sind meine eltern unterhaltspflichtig?? mein vater bekommt immer nen mittleren anfall wenn ich mal seine hilfe brauche und das ist wirklich mega selten.:(

  • Du erwartest ein Kind. Dein Freund ist Dir ab
    6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Geburtstag
    des Kindes unterhaltspflichtig. Wohnst Du mit ihm
    zusammen, seid ihr eine BG und sein Einkommen wird
    angerechnet. Und wenn Ihr ein gemeinsames Kind erwartet,
    seid Ihr eine BG und Schluß. Sein Einkommen zählt.
    Und nächste Woche ist ein Jahr um. Vom Staat gibt es nichts.

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