Urlaub

  • eigentlich gar keinen, es sei den du bist schon über 58.

    Aber es kommt immer auf den Grund des Urlaubes an.Die Arbeitsvermittler genehmigen trotzdem oft urlaub.

  • nein, bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit IM JAHR
    KÖNNEN genehmigt werden, kein Muß

  • Nach § 7 Abs.4a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) steht jedem Hartz IV Empfänger 3 Wochen Urlaub zu. Leistungen werden für die gesamte Zeit der Ortsabwesenheit weitergewährt.

  • eigentlich gar keinen, es sei den du bist schon über 58.

    Aber es kommt immer auf den Grund des Urlaubes an.Die Arbeitsvermittler genehmigen trotzdem oft urlaub.

    Bevor du so einen Müll verbreitest würde ich mich erst einmal schlau machen.

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