eltern gegenüber unterhalt verpflichtet??

  • hallo

    ich bin 26 und wohne noch bei meinen eltern.
    meine eltern sind beide harz4 empfänger
    ich verdiene ca 800 euro im monat und bezahle einen anteil an der miete, die meinen eltern wieder beim harz4 abgerechnet werden.
    ich weiß nicht genau ob das arbeitsamt weis wieviel ich verdiene, denn ich gehöre nicht zur bedarfsgemeinschaft,
    mir würde gesagt das ich eigentlich in der bedarfsgemeinschaft drinn stehen müsste und mein ganzes einkommen mit eingerechnet werden müsste
    das arbeitsamt weiß aber das ich noch zu hause wohne,
    ich weiß jetzt nicht ob ich mich in die bedarfsgemeinschaft anmelden muss????
    kann mir bitte jemand helfen

  • Kinder über 25 Jahren gehören nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft, zumal du mit deinem Einkommen selbst für deinen Unterhalt aufkommst.

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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