Alter des Wohnhauses entscheidend?

  • Hy

    ich bin zwar in Arbeit, habe aber zwischenzeitlich für 2 Monate einen Antrag auf ALG II gestell und auch genehmigt bekommen. Ich bin alleine, wohne in einer 54qm großen Wohnung und bezahle dafür 250,- Euro kalt. Laut Mietspiegel ein angemessener Preis. Jetzt hat mir die ARGE die Mietzahlungen nicht voll anerkannt mit folgender Begründung: Das Mietshaus sei zu alt und vor 1960 erbaut worden, deswegen könne nicht die volle Miete übernommen werden! Von den 250,- Euro übernehmen sie gerade mal 110,- Euro. Eine Frechheit! Wenn ich nicht in Arbeit wäre, könnte ich mir die Wohnung garnicht leisten. Ich habe weder im Internet noch in Fachzeitschriften etwas über diese Aussage gefunden wobei das Alter des Mietshauses eine Rolle spielt. Entscheidend ist immer die Anzahl der qm! Folgendes hab ich gefunden

    ......Als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 45 m². Diese erhöht sich um jede weitere im Bedarfshaushalt lebende Person um 15 m², wobei Säuglinge nicht als "Person" gelten.

    Für den Fall, dass Sie angemessenes Wohneigentum bewohnen und es nicht bei der Vermögensanrechnung als "schädlich" betrachtet wird, übernimmt auch die ARGE die Kosten für Zinsen, Grundsteuer und etwaige Gebäudeversicherungen. Hierbei werden noch zusätzlich die Heizkosten mit übernommen. So ist gewährleistet, dass Eigenheimbesitzer in einer Notsituation nicht unbedingt ihr Haus oder Wohnung verlieren müssen.

    Was als ein angemessenes Wohneigentum gilt, lässt sich dem Gesetz nicht klar entnehmen. Als Richtwert könnte man ein Eigenheim mit maximal 130 m² für eine vier-köpfige Familie betrachten, jedoch ist dieses in jedem Antragsverfahren individuell zu betrachten. Weiterhin liegen Grundstücke, je nach dem ob städtischer oder ländlicher Region, zwischen 500 m² und 800 m² wohl in der Angemessenheit........

    Da ich um 9qm über dem Satz liege muss ich diese natürlich selber bezahlen. Die ARGE müsste aber 208,- Euro übernehmen da der Preis laut Mietspiegel bei 4,69 Euro/qm liegt. Das wären bei einer Wohnung mit 45qm für die Miete ohne Nebenkosten 208,- Euro!

    Weiss jemand mehr darüber? Würde mir sehr helfen da ich derzeit am Streiten mit der ARGE bin und werde wohl oder übel einen Anwalt einschalten!

  • Hi Smoker,
    ich kenne dein Problem, wir haben die gleich Diskussion.
    Grundlage für die angemessene Höhe einer Miete ist wie unter Unterkunft und Heizung auf der Homepage auch zu lesen der unten dargestellte Sachverhalt.
    Bei der Angemessenheit der Miethöhe geht unser Jobcenter nach behördeninternen Unterlagen in denen auf Hausniveau eine Einstufung in Alt- oder Neubau erfolgt. Da wir in einem Altbau wohnen bekommen wir z. B. nur 327 und nicht 377 Euro Bruttokaltmiete erstattet. Da wir in einem modernisierten Altbau wohnen haben wir die Chance unseren Altbau in einen Neubau umwidmen zu lassen. Wie das genau geht haben wir noch nicht rausgefunden.
    In deinem Fall denke ich, dass du keine Chance hast, da das Baujahr (1969) auch die Option modernisierten Altbau vermutlich ausschließt.
    Wenn du also keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich die Finger von diesem Thema lassen.
    Viele Grüße
    Mudi


    Höhe der Miete
    Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich, wie im ersten Absatz bereits angesprochen, nach den örtlichen Gegebenheiten. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region mit einem Quadratmeterpreis einer städtischen Region gleich setzen. Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und bei einer städtischen Region (Großstadt!) z.B. 13,50 Euro nehmen.

    Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den ortsüblichen Mietpreisen und den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes und können eine verbindliche Auskunft geben.

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