Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

  • Hallo Alle zusammen,

    ich habe male eine Frage. Ich bearbeite gerade einen Widerspruch für meine Eltern. Folgender Hintergrund:

    Meine Mutter und Ihr Mann (nicht mein Vater) bilden eine so genannte Bedarfsgemeinschaft. Der Mann meiner Mutter hat zum 19.03.2007 eine Tätigkeit bei einer ANÜ in Holland aufgenommen. Hat sich dahingehend auch ordnungsgemäß zum 19.03. auf der ARGE abgemeldet.
    Nun fordert das Arbeitsamt den Leistungsbezug über die gesamte Dauer für den Monat März zurück. Ich habe dagegen Widerspruch für meine Eltern eingelegt und trotzdem ergeht dieser Bescheid. Ich dachte die Zeit bis zum 18.03.2007 wird mit verrechnet?!

    Da ich keine unnötige Kosten und bürokratische Hürden für die beiden provozieren möchte, würde ich gern wissen, ob es Sinn macht dahingehend noch einmal Widerspruch einzulegen.

    Gibt es vielleicht ähnlich gelagerte Fälle oder Musterschreiben oder sollte ich hier schon aufgeben?

    Ich finde es ziemlich ungerecht, das meine Mutter und Ihr Mann mit solchen formaljuristischen Standardtexten abgespeist werden. Beiden sind wirklich arbeitswillig und sind Mitte 50 auch nicht mehr die Jüngsten und werden nach meiner Ansicht für ihre Bemühungen noch bestraft und in das finanzielle aus gedrückt, da diese geforderten 950,00 € einfach nicht verfügbar sind...

    Auf eine baldige Antwort hoffend, verbleibe ich

    mit freundlichem Gruß

    Mike

  • ich denke, die rückforderung ist nicht rechtens. es gibt eine entscheidung des hessischen landgerichtes, dass forderungen aus der vergangenheit ( also bis zum zeitpunkt der abmeldung des partners deiner mutter) nicht erfolgen dürfen. verweise einfach auf das aktenzeichen L9 AS 33/06 und lege unbedingt widerspruch ein.

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