Kann Umzug verweigert werden

  • Hallo an alle, bin leicht verzweifelt und hoffe auf Hilfe.

    Ich wohne zur Zeit in einer 32m² großen Wohnung bin alleinstehen und empfange ALG II. Habe jetzt geplant in eine größere Wohnung (57 m²) umzuziehen. Die bisherige Wohnung wir vom Amt bezahlt (240 €). Das Amt stimmt dem neuen Umzug allerdings nicht zu, da ich zur Zeit ja in einer billigeren kleinen Wohnung wohne. Wenn ich mir die Tabellen ansehe mit Zahlen und Fakten was einem zusteht so entnehme ich einen Betrag von ca. 290€ und 45m² was ich beides nicht voll in Anspruch nehme. Mehrkosten für die größeren Wohnung würde ich selbstverständlich selber tragen.

    Muß mir das Amt den Regelbetrag bezahlen und Umzugskosten übernehmen?

    Über Eure Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar

    Grüße Weep

  • Hallöle

    so viel ich weiss kann die Übernahme der Umzugskosten verweigert werden! Da es sich bei dir um einen "normalen" Umzug handelt. Solltest Du eine Arbeit antreten und einen Arbeitsvertrag haben, können sie den Umzug NICHT verweigern und müssen alles bezahlen. Also wie gesagt, die Umzugskosten werden nur im Falle einer Arbeitsaufnahme übernommen! Hatte das gleiche Problem, da wurde der Umzug in vollem Umfang übernommen. Bin umgezogen von Bayern nach Hessen und das hat das Amt 870,- Euro gekostet. Wenn Du allerdings den Umzug selber bezahlst, müssen sie die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in der neuen Wohnung übernehmen.

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