ALG II bei Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag

  • Hallo,

    hab ein paar Fragen.

    Ich bin 19 Jahre und wohne mit meinen Freund (22) zusammen.
    Ich möchte wegen mobbing in der Ausbildung Kündigen am liebsten sogar einen Aufhebungsvertrag machen. Da ich erst seit 10 Monaten in der Ausbildung bin, steht mir kein ALG 1 zu. Bekomm ich eine Sperre vom Amt oder ist die Sperre nur bei ALG 1? Ich weiß das ich mich mit dem Amt wegen dem Mobbing in verbindung setzen kann aber das dauert mir zu lange. meine ärztin schreibt mich nicht mehr länger krank und ich will und kann dort nicht mehr hin.

    Mein Freund macht eine 2. Ausbildung. kann der HArtz 4 aufstockend beantragen? (da 2. ausbildung steht ihm kein BAB zu)

    Wir sind ja eine Bedarfsgemeinschaft, wenn er es beantragt, fällt dann der Teil für mich für 3 Monate Weg?

    Wenn ich aus der Sperre raus bin, kann nur einer von uns Hartz 4 beantragen oder Wir beide? Lohnt sich das wenn beide einen Antrag stellen?

    Könnte ich die Sperre umgehen? Ich hab ein Attest wegen Mobbing vom Arzt bekommen. Kann ich dieses auch noch nach der Kündigung/ Aufhebungsvertrag einsetzen, und bekomme dann keine Sperre? Ausserdem fahre ich 2,5 Stunden pro Strecke. Reichen diese Argumente beim Amt um der Sperre zu entgehen?

    Danke und Gruß

  • Achso mir ist noch was eingefallen: Ich bin ja Unter 25. Können sie mich zwingen wieder zu meinen Eltern zu ziehen? Bin damals ohne genehmigung ausgezogen, damals brauchte ich Hartz 4 nicht und ich wusste auch nicht das ich die brauche, ist jetzt das erste mal das ich dies benötigen würde.
    Wohne jetzt aber schon seit 2 Jahren mit meinen Freund zusammen.

    Mein Freund ist vor der Regelung U25 ausgezogen ist also nicht betroffen.

    Danke und Gruß

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