alleinerziehenden mehrbedarf und bafög

  • hallo,

    meine beraterin teilte mir zuletzt mit, da der bedarf meines sohnes via wohngeld dann vollständig gedeckt sei, würde mein anspruch aufgehoben.
    sprich auch kein mehrbedarf mehr für mich

    im text auf der seite hier https://www.hartziv.org/mehrbedarf/ steht allerdings

    Zitat

    Auszubildende
    Auszubildende die keinen Anspruch auf die Regelleistung haben, weil sie nach dem § 7 Abs. 5 SGB II von den Leistungen nach Hartz IV ausgeschlossen wurden (hierzu zählen BAföG Empfänger sowie Empfänger von Leistung zur Förderung der Berufsausbildung nach den §§ 60 bis 62 SGB III) haben dennoch einen Anspruch auf den Mehrbedarf im Sinne des § 21 SGB II, mit Ausnahme des Absatzes 4 (Mehrbedarf für Behinderte).

    Der Grund hierfür ist, dass es sich beim Mehrbedarf im Sinne des SGB II nicht um ausbildungsbedingten Bedarf handelt, der schon durch das BAföG oder Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung gedeckt ist. So wird dieser Mehrbedarf zusätzlich zu den Leistungen (BAföG, §§ 60 bis 62 SGB III) gezahlt.


    und das hieße doch dass das nicht rechtens ist oder?

    kennt jemand einen anerkannten text dazu, den ich bei der arge dazu vorlegen kann? im sgb 2 hab ich zu der sachlage nichts gefunden

    lg miou

  • Doch, es ist rechtens. Und zwar liegt das daran, dass du den Mehrbedarf bekommst, um den Bedarf deines Sohnes zu decken. Dieser wird aber schon durch das WOhngeld gedeckt und so wird der Mehrbedarf gestrichen, weil die Leistungen gegeneinander gerechnet werden.

    Der von dir zitierte Absatz sagt nur aus, dass wenn keine Anspruch auf die Regelleistung Hartz IV zusteht, dennoch der Hartz IV Mehrbedarf gezahlt wird. Hartz IV, egal ob Regelleistung oder Mehrbefdarf, setzt immer Bedürftigkeit voraus. Durch den Wohngeldbezug ist dein Sohn aber nicht mehr bedürftig und so erhälst du auch keinen Mehrbedarf mehr.

    Klausi

    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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