Bürgergeldbezug - Insolvenzverfahren und Zumutbarkeit eine Arbeit anzunehmen

  • Hallo Ihr Lieben :)!

    Ich hoffe, das Thema passt so einigermaßen hier hin, da mein Problem den Randbereich zweier Rechtsgebiete berührt. Da ja aus nachvollziehbaren Gründen hier im Forum keine rechtliche Beratung möglich ist (und ich mich parallel ohnehin auch an andere Quellen wende, u.a. den zuständigen Anwalt) würde mich interessieren, ob jemand da ähnliche Erfahrungen gemacht hat - und, falls ja, mit welchem Ausgang?

    Falls es nicht hier her passt, tut es mir Leid. Ich will einfach nur möglichst viele Antworten dazu sammeln, es ist gefühlkt wirklich ziemlich aussichtslos im Moment. Dann entfernt das Thema gerne.

    Danke.

    folgende Situation:
    leider musste ich Mitte letzten Jahres ein neu eröffnetes Einzelunternehmen im Zuge der Rezession schließen und bin seit nun einigen Monaten in Privatinsolvenz. Parallel bin ich weiterhin auf Jobsuche, was sich aufgrund meines geisteswissenschaftlichen Studiums, das auch schon länger zurück liegt, relativ schwierig gestaltet. Der "Bruch" im Lebenslauf tut sein Übriges.

    Aktuell geht das Insolvenzverfahren still seinen Gang und alle relevanten Unterlagen sind meinerseits beim Verwalter eingereicht worden; ich bekomme nicht viel davon mit. Allerdings steht eine Umschulung wie ein Elefant im Raum, was ansich schon sehr schlecht ist in Insolvenz. Das aheb ich an anderer Stelle thematisiert und soll hier nicht Thema sein.

    Es spielt aber insofern eine Rolle, als das Jobcenter nun in sehr kurzer Zeit auf eine Variante drängt, deren Vergütung deutlich unter der Pfändungsfreigrenze oder ggf. sogar bei Null Euro liegen würde. Da gibt es besseres, was auch greifbar ist, aber für das Center komplexer zu managen und es dauert auch ein paar Monate länger, bis ich dort Fuß fassen kann. Im gegenztug wären die Aussichten für die Gläubiger, ÜBERHAUPT noch etwas zu bekommen, meiner privaten Ansicht nach besser.

    Grundsätzlich stehe ich sowohl mit meinem eigenen Anwalt (kompetent, aber überlastet) als auch dem Verwalter deswegen in Kontakt. Letzterer hat bis dato nicht reagiert, was viele Gründe haben kann. Ich weiß nicht, ob er eine Frage wie dieser in seiner Vertreterrolle überhaupt beantworten DARF.

    Meine konkrete Frage:
    Was wiegt hier höher - falls das überhaupt klar ist, vielleicht ist das ja "rechtliches Niemandsland". Das Insolvenzrecht (und die dortige Erwerbsobliegenheit) oder das Sozialrecht des Jobcenters (und meine dortige Pflicht, zumutbare Arbeit anzunehmen)? Natürlich gibt es da eine Schnittmenge, aber die ist in meinem konkreten Fall leider sehr klein, zu klein für die Praxis. Das Center drängt auf Quantität und Geschwindigkeit, der verwalter auf Qualität und Einkommen.

    Wonach soll ich mich richten? Beides geht mit meinem Hintergrund und in der derzeitigen Wirtschaftslage Deutschlands nicht, eine Instanz wird sich in Verzicht üben müssen.

    Wer ist das?

    Danke Euch sehr :)!

  • Dein Ernst? Wenn du wegen der Insolvenz und deinem Willen, wenigstens ein bisschen deine Gläubiger befriedigen zu wollen, sofort eine gut bezahlte Arbeit aufnehmen kannst, dann wird das JC nicht "Nein" dazu sagen.


    Wenn du aber meinst, einen schlecht bezahlten Job, den das Jobcenter anbietet, ablehnen zu können mit der Begründung "Aufgrund Insolvenz nur was mit 5000+ Euro/Monat" und dann bleibst du lieber arbeitslos, weil es diesen Job gar nicht gibt, dann sollte dir hoffentlich bereits logisches Denkvermögen die einzig richtige Antwort geben.


    Im Prinzip fragst du, ob du lieber solange arbeitslos bleiben kannst, bis du einen Wunschjob gefunden hast. Die klare Antwort lautet: Nein.


    Denn, stell dir vor und staune: in den ersten Monaten ist eine Probezeit möglich. Das heißt, dass du innerhalb kürzester Frist einen anderen, besser bezahlten Job aufnehmen kannst. Du bist also durchaus in der Lage, deine heren Ansichten zur Schuldentilgung umzusetzen, ohne mit dem Jobcenter in Konflikt zu geraten.

  • Du muss alles tun, um deine Bedürftigkeit zu senken oder sogar zu beenden. Egal, ob der Job deinen Fähigkeiten entspricht. Das spielt bei Bürgergeld überhaupt keine Rolle. Hier geht es einzig darum, dass du einen Job nur aus gesundheitlichen Gründen ablehnen kannst, nicht aber, weil er dir nicht gefällt oder weil du deiner Meinung nach zu wenig verdienst.

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