ich bekomme einmal im Jahr eine kleine Rente aus Frankreich (350 €) im Dezember ausbezahlt. Das Jobcenter weigert sich die Regelung des §11 Abs.3 SGB II anzuwenden, d.h. auf einem angemessenen Teitraum aufzuteilen, sondern will den Betrag gemäß §11 Abs.2 SGB II für den Monat berücksichtigen, in dem es zugeflossen ist.
Das ist eine wiederkehrende Einmalzahlung Zahlung, deshalb müßte nach meinem Rechtsempfinden die Summe auf mindestens 6 Monaten aufgeteilt werden !
Bitte um Meinung