Ausländische Rente - Jährliche Einmalzahlung und Einkommen Anrechnung SGB II

  • ich bekomme einmal im Jahr eine kleine Rente aus Frankreich (350 €) im Dezember ausbezahlt. Das Jobcenter weigert sich die Regelung des §11 Abs.3 SGB II anzuwenden, d.h. auf einem angemessenen Teitraum aufzuteilen, sondern will den Betrag gemäß §11 Abs.2 SGB II für den Monat berücksichtigen, in dem es zugeflossen ist.

    Das ist eine wiederkehrende Einmalzahlung Zahlung, deshalb müßte nach meinem Rechtsempfinden die Summe auf mindestens 6 Monaten aufgeteilt werden !

    Bitte um Meinung

  • Wenn dein Leistungsanspruch nicht entfallen würde, ist nichts aufzuteilen. § 11 Absatz 2 Satz 3 SGB II, auf den du dich beziehst:

    Zitat

    3 Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

    wurde zum 30.6.23 abgeschafft.

  • Danke für dein Antwort, meinst du jetzt Absatz 3, §11 SGB II gilt, da §11 Absatz2 Satz3 SGB II (vom Jobcenter zitiert) wurde zum 30.06.23 abgeschafft wurde ?

  • Wenn § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II abgeschafft wurde, in dem stand, dass für Zahlungen, die in größeren als monatlichen Abständen zufließen, § 11 Abs. 3 SGB II gilt, dann gilt natürlich § 11 Abs. 3 SGB II für solche Fälle nicht mehr. Die gesetzliche Norm wurde ja eben abgeschafft! Und daher ist die Rente auch nicht auf 6 Monate zu verteilen. Was sie im Übrigen auch im Fall der alten Gesetzesnorm sowieso nur dann gewesen wäre, wenn dadurch der Anspruch in einem Monat entfallen wäre. Bei nur 350 Euro wird das wohl eher selten der Fall sein, dass deswegen kein Anspruch mehr bestünde.

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