Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, dass mir jemand mit Erfahrung oder rechtlichem Wissen weiterhelfen kann. Ich bin psychisch sehr belastet und überfordert mit der Situation.
Ich bin Ende April 2025 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, weil sie mit Bestätigung des Vermieters unbewohnbar war. Ich habe kurzfristig eine neue Wohnung bezogen, Mietbeginn war offiziell der 01.05.2025, Umzug war am 26.04.
Die neue Wohnung war laut Mietvertrag unrenoviert und ohne Bodenbeläge. Ich habe mir daraufhin das Geld für Laminat, Tapete usw. geliehen und am 02.05.2025 das Material gekauft. Das war nötig, weil ich sonst nicht hätte einziehen können. Die Zeit zwischen dem 26.04 und dem Wochenende 02.05-04.05 habe ich bei meiner Schwester verbracht, da keine der beiden Wohnungen noch bewohnbar war. Belege für das Material (Kassenbon aus dem Baumarkt), Mietvertrag, etc habe ich über das Online Portal eingereicht.
Das Jobcenter hat mir dann mit Schreiben vom 08.05. einen Mitwirkungsbescheid geschickt, woraufhin ich den Nachweis über das geliehene Geld darbringen sollte, was ich noch am gleichen Tag getan habe.
Trotzdem habe ich heute, am 21.05., ein Schreiben erhalten, dass am Freitag, 23.05.2025 zwischen 7:00 und 10:00 Uhr ein Hausbesuch bei mir stattfinden soll – Begründung im Schreiben:
Zitat„In Ihrer Leistungsangelegenheit ist eine Rücksprache mit Ihnen erforderlich.“
Erst durch einen Anruf meiner Schwester wurde klar: Es geht angeblich um die Überprüfung der Notwendigkeit der Renovierungskosten – obwohl der Mietvertrag doch ausdrücklich bestätigt, dass kein Bodenbelag vorhanden war. Das war also aus meiner Sicht objektiv nötig.
Ich leide an einer schweren psychischen Erkrankung (ausgeprägte Angststörung, vermeidene Persönlichkeitsstörung), dem Jobcenter seit vielen Jahren bekannt, und kann niemanden in meine Wohnung lassen. Diese Wohnung ist mein einziger geschützter Rückzugsort. Ein Hausbesuch ist für mich unzumutbar. Meine Schwester (die zukünftig auch für mich als Pflegekraft eingesetzt werden soll, ein Antrag auf Pflege ist bereits gestellt und dem Jobcenter bekannt) konnte den Termin nun erst einmal verschieben weil sie selbst am Freitag nicht kann um mir beizustehen.
Meine Fragen:
- Darf das Jobcenter einen Besuch ohne Begründung schriftlich ankündigen – und den Grund dann nur telefonisch nachreichen?
- Bin ich verpflichtet, den Besuch zuzulassen, obwohl ich vollständige Nachweise eingereicht habe?
- Welche Urteile oder Gesetze kann ich anführen, um mich dagegen zu wehren?
- Was passiert, wenn ich den Besuch verweigere – muss ich dann mit Ablehnung der Kosten rechnen?
Ich bin kooperationsbereit – aber ich möchte mich und meinen Schutzraum nicht völlig aufgeben. Ich hoffe sehr, dass mir jemand Rat geben kann.
Vielen Dank im Voraus!