Bürgergeld - Autoverkauf und Einkommen Anrechnung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe mir 2021 ein günstiges Auto gekauft, da ich damals darauf angewiesen war. Zu der Zeit habe ich bereits ALG 2 bezogen und mir das Geld quasi vom Munde abgespart. Nun brauche ich das Auto nicht mehr, und da es eine finanzielle Belastung ist, würde ich es gerne verkaufen. Auf Nachfrage wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass der Verkaufserlös nach dem Zuflussprinzip als Einkommen gewertet und voll angerechnet wird. Das hat mich echt geschockt, denn ich habe es ja selbst bezahlt und natürlich auch Geld für Reparaturen etc. reingesteckt. Im Internet kann ich nichts dazu finden, man scheint da immer davon auszugehen, dass das Auto bereits vor dem Bezug angeschafft wurde. Kann mir jemand die Gesetzeslage erklären? Falls die Aussage der Callcenter-Dame korrekt war, wie wird das begründet?

    Liebe Grüße

    Maja

  • Danke für die Antwort. Mir wurde erklärt, dass es nur dann eine Vermögensumwandlung ist, wenn das Auto vor dem Bezug von Sozialleistungen gekauft wurde. Wurde es während des Bezugs gekauft, wird der Verkauf als Zufluss von Einkommen gewertet.

  • Kannst du mir eine Begründung, ein Gesetz, einen Link geben, irgendwas? "Jemand im Internet hat es gesagt" wird ihnen wohl nicht reichen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!