Guten Morgen alle zusammen, vielleicht kann mir bei meiner speziellen Frage hier weitergeholfen werden. Als Selbständiger, der ich bin, beziehe ich Bürgergeld, da das erzielte Einkommen zu gering ist. Die Beiträge zu gesetzlicher KV und gesetzlicher PV werden vom JobCenter übernommen. Nun habe ich aus meiner Tätigkeit noch Einkommen erzielt, in 2022 ca 6 TEUR le Steuerbescheid (also unter dem Existenzminimum). Frage daher: muss ich von diesem Einkommen nach KV und PV zahlen - die KV hat ja die Beiträge schon bekommen ? Vielen Dank bereits vorab für Eure Mühe und Eure Antwort !
Beiträge Krankenversicherung bei Bürgergeldbezug
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DavidLynch -
15. Mai 2025 um 09:16 -
Unerledigt
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Ich verstehe den Sachverhalt nicht. Wen interessiert jetzt noch, was du 2022 für einen Gewinn lt. Finanzamt hattest und warum? Und was soll das mit den aktuellen KV/PV Beiträgen zu tun haben?
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Hallo, Tamar,
vielen Dank für Deine Antwort.
Der Sachverhalt ist der, daß ich in 11/2024 ein Schreiben der Krankenkasse bekommen habe, ich möchte doch bitte den Steuerbescheid für 2021 zusenden, damit geprüft werden kann, ab noch einkommensgerechte Zahlungen zu leisten sind (war nicht der Fall). Sollte ich dieser Aufforderung nicht nachkommen, müsse man die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung anwenden. Nun ergibt sich für mich natürlich die Frage, ob mir dies in diesem Jahr auch passieren kann, daß ich den Bescheid für 2022 zusenden muss. Ich selbst habe nichts mehr an die Krankenkasse gezahlt - -dies hat ja das JobCenter übernommen. Also müsste ja alles abgegegolten sein. Oder sehe ich da etwas falsch ? Vielen Dank vorab !
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Dachte ich es mir doch, dass die Frage überhaupt nichts mit Bürgergeld zu tun hat. Das ist Krankenkassenrecht, da musst du in einem entsprechenden Forum nachfragen.
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Hallo, Tamar,
veieln Dank für Deine Antwort ! Mit Bürgergeld hat es aber schon etwas zu tun - denn: der Zuverdienst wurde ja erzielt, während schon Bürgergeldbezug bestand. Wenn jetzt die KV noch etwas verlangt, kassiert sie ja doppelt - und da stellt sich mir schon die Frage nach der Rechtmässigkeit - oder sehe ich das falsch ? Vielen Dank vorab und viele Grüße
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Nochmal: Das ist Krankenkassenrecht, das musst du in einem Forum für SGB V Fragen stellen.
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