Hallo,
Meine drei Kinder leben im Residenzmodell bei der Mutter, ich habe die Kinder alle zwei Wochen Fr-So und hälftig alle Ferien und nehme Kinderarzttermine sowie Termine in der Schule/Kita wahr. Durch Anspruch der Kinder auf Mindestunterhalt (Jugendamturkunde 100% DDT) bin ich unterhalb des Selbstbehaltes.
Ich arbeite Vollzeit 40h und habe Fahrzeit von 1 h einfach.
Ich stocke auf mit temporäre BG.
2023 hieß es, ich habe keine Bewerbungsverpfliichtung, weder Minijob noch neue Vollzeitstelle.
Dann wurde irgendwann gefordert, dass ich eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen, da ich Mangelfall bin. Das habe ich mit der Bitte um Zusicherung der Übernahme aller Klagekosten abgewendet, schließlich gibt es keine Aussicht auf Prozesserfolg.
Anfang dieses Jahr wurde mir ein Kooperationsplan aufgelegt, man wollte monatlic 30 Bewerbungen, ich habe wie auf einem Basar auf 10 Bewerbungen heruntergehandelt.
Ich hatte jetzt drei Monate dies durchgezogen und mehrere Vorstellungsgespräche für die ich Urlaub nehmen musste. Dabei muss ich den Urlaub aber für die Kinder aufsparen. Auch das Jobcenter drückt mir Termine zur Beratung tagsüber rein, obwohl ich Vollzeit 08:00-16:30 arbeite. Mittlerweile habe ich in meiner Branche nahezu überall in der Umgebung beworben. Firmen über 60 km sehe ich nicht als zumutbar aufgrund der Kinder. Das Jobcenter sagt aber deutschlandweit muss ich mich bewerben.
Was sind denn meine Rechte?
Grüße franzk