Kooperationsplan trotz Vollzeitjob und temporäre BG

  • Hallo,

    Meine drei Kinder leben im Residenzmodell bei der Mutter, ich habe die Kinder alle zwei Wochen Fr-So und hälftig alle Ferien und nehme Kinderarzttermine sowie Termine in der Schule/Kita wahr. Durch Anspruch der Kinder auf Mindestunterhalt (Jugendamturkunde 100% DDT) bin ich unterhalb des Selbstbehaltes.

    Ich arbeite Vollzeit 40h und habe Fahrzeit von 1 h einfach.

    Ich stocke auf mit temporäre BG.

    2023 hieß es, ich habe keine Bewerbungsverpfliichtung, weder Minijob noch neue Vollzeitstelle.

    Dann wurde irgendwann gefordert, dass ich eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen, da ich Mangelfall bin. Das habe ich mit der Bitte um Zusicherung der Übernahme aller Klagekosten abgewendet, schließlich gibt es keine Aussicht auf Prozesserfolg.

    Anfang dieses Jahr wurde mir ein Kooperationsplan aufgelegt, man wollte monatlic 30 Bewerbungen, ich habe wie auf einem Basar auf 10 Bewerbungen heruntergehandelt.

    Ich hatte jetzt drei Monate dies durchgezogen und mehrere Vorstellungsgespräche für die ich Urlaub nehmen musste. Dabei muss ich den Urlaub aber für die Kinder aufsparen. Auch das Jobcenter drückt mir Termine zur Beratung tagsüber rein, obwohl ich Vollzeit 08:00-16:30 arbeite. Mittlerweile habe ich in meiner Branche nahezu überall in der Umgebung beworben. Firmen über 60 km sehe ich nicht als zumutbar aufgrund der Kinder. Das Jobcenter sagt aber deutschlandweit muss ich mich bewerben.

    Was sind denn meine Rechte?

    Grüße franzk

  • Eine besser bezahlte Arbeit zu suchen. Das wäre zum einen bereits nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften deine Aufgabe (und das mit mehr als 10 Bewerbungen im Monat) und ist es auch im SGB II. Notfalls eben auch bundesweit, denn auch dann kann man trotzdem sein Besuchsrecht ausüben.

  • Eine besser bezahlte Arbeit gibt es in der Branche mit der Ausbildung nicht. Ich verdiene bereits übertariflich.

    Bzw selbst wenn ich durch Zulagen und Jahresboni/Urlaubsgeld etc. woanders mehr bekäme, würde dies unterjährig auf den Unterhalt angerechnet. Was ich eben nicht verstehe, dass es ja angeblich so viele Mangelfälle gibt. Bei mir, der bereits jeden Tag hart arbeiten geht, wird immer mehr verlangt. Wozu gibt es dann Mangelfallberechnung und Unterhaltsvorschuss?

  • Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Dann könntest du auch fragen, wieso es Bürgergeld gibt. Weil es eben staatliche Hilfen gibt, solange man sich nicht selbst helfen kann. Und ein Weg der Selbsthilfe ist es nunmal, nach einem besser bezahlten Job zu suchen.

  • Dann frag ich mich, wieso das Einkommen vo Vater und Mutter während der Ehe ausgereicht hat um drei Kunder zu ernähren, jetzt wo man getrennt lebt reicht es nicht, weil eben jedes Elternteil seinen Haushalt finanziert. Wenn dann die Kinder noch vom anderen Elternteil mitbetreut werden und dennoch der volle Unterhalt an den Residenzhaushalt gezahlt wird, dann entsteht ein Ungleichgewicht.

    Im Übrigen führt ein besserer Job weiterhin zu einem Mangelfall, denn die Düsseldorfer Tabelle ist so gestrickt, dass sie in den ersten (ich glaube) 2 oder 3 Einkommenstufen bei >2 Kindern automatisch zum unterschreiten des Bedarfskontrollbedarfs führt und man wieder beim Mindestunterhalt landet. Ubd dabei werden Mietkosten berücksichtigt, die in vielen. Deutschen Städten nicht mal mehr für kleine 2 Zimmerwohnungen reicht und mit Kindern kann man schlecht in einem 1 Zimmer appartement hausen. Da käme dann gleich das Jugendamt mit Kindeswohlgefährdung daher.

  • Meine Frage war aber eine andere. Wenn ich ohne Bürgergeldabhängigkeit mir einen neuen Job suchen will, dann mache ich das im Rahmen meiner finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten. Auch verstehe ich, dass bei vollständiger Arbeitslosigkeit ich verpflichtet bin mich auf alles was möglich ist zu bewerben. Da ist eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Bewerbung möglich.

    Ich dagegen arbeite Vollzeit, aber ich kann nicht 30+ Bewerbungen schreiben (außer dahingeschludert oder mit ChatGPT, was kontraproduktiv ist). Und ich kann eben nicht wöchentlich auf ein Vorstellungsgespräch, dazu noch deutschlandweit, das geht eben bei einer 40h Woche und Kinder nicht. Daher war meine Frage: Was darf das Jobcenter in einem solchen Fall konkret verlangen. Wo sind die Grenzen wenn jemand bereits voll arbeitet?

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