Trennung - Unterhalt und Bürgergeld Anspruch für Frau und Kinder

  • Kurz zu meiner Situation. Ich trenne mich von meiner Frau. Wir haben ein kleines Kind von 3 Jahren. Kind bleibt erstmal bei meiner Frau, später vielleicht Wechselmodell.

    Mir geht es eigentlich darum, herauszufinden, ob meine Frau noch Anspruch auf Unterstützung von seitens des Job-Centers hat oder Wohngeld beantragen kann.

    Meine Frau arbeitet 10 Std. in der Woche und verdient aktuell in Stkl. 5 bei 610€ Brutto = 470€ Netto.
    Sie bekommt von mir Unterhalt für unsere Tochter und Trennungsunterhalt. Zusammen sind das mit Kindergeld ca. 1600€ laut diesen Rechnern, die man im Netz verwenden kann

    Jetzt frage ich mich, wie gesagt, ob ihr noch Unterstützung jeglicher Form zustehen würde.

    Falls sie einen Antrag beim JC stellen würde, müsste sie ja logischerweise den Unterhalt für Kind und Trennungsunterhalt als Einkommen angeben. Muss dieser denn von einer "offiziellen" Stelle (Anwalt, Gericht, Jugendamt) berechnet werden, oder woher nimmt man die Zahl dann?

    Ich/Wir haben einen Antrag auf BG beim JC für meine Frau gestellt. Ich habe schon eine neue Wohnung und ziehe diese Woche aus.

    Jetzt kam ein Schreiben des JC, mit der Aufforderung verschiedene Dinge nachzuweisen, soweit ja alles klar. Es wird allerdings auch eine "unterhaltsrechtlich Vereinbarung zum Kindes- und Trennungsunterhalt" gefordert.

    Weiß jemand, wer diese Vereinbarung verfasst? Machen wir selbst, müssen wir dazu zum Anwalt oder gibt es hier eine Alternative?

    Meine Frau und ich gehen getrennte Wege. Wir haben eine kleine Tochter (3). Meine Frau würde mit unserer Tochter erstmal in unserer gemeinsamen Wohnung verbleiben, ich ziehe diese Woche aus.

    Wir haben einen Bürgergeld-Antrag gestellt, da meine Frau, auch nicht durch Unterhalt meinerseits, ausreichende finanzielle Mitte hat, die Wohnung und das Leben zu bestreiten. Noch dazu, weil ich ab Juni arbeitslos werde und "nur" 1800 € ALG I bekomme und hiervon schon Kindesunterhalt bis auf den Selbstbehalt von 1450 € zahlen muss.

    Jetzt stellt sich in erster Linie die Frage nach der Finanzierung der Miete unserer noch gemeinsamen Wohnung.

    Der JC möchte einen geänderten Mietvertrag, in dem meine Frau als alleinige Mieterin steht. Diese Wohnung ist ca. 90qm groß und kostet 750 € kalt, plus Garage 50 €, plus Nebenkosten 300 €, also 1100 € warm.

    Jetzt meinen die Vermieter, ich müsste die Wohnung zu in drei Monaten kündigen, weiter die Miete zahlen und dann würde der Mietvertrag auf meine Frau umgeschrieben (bisher stehen wir beide drin). Kann ich aber mit 1450 € Netto nicht, vor allem, da ich meine neue Wohnung auch noch bezahlen muss.

    Weiß jemand wie das läuft bei Trennung, was übernimmt das JC an Miete und ab wann? Klar, die Miete ist zu hoch, aber von heute auf morgen findet man auch keine passende weitere Wohnung.

    Grüße

  • Muss dieser denn von einer "offiziellen" Stelle (Anwalt, Gericht, Jugendamt) berechnet werden, oder woher nimmt man die Zahl dann?


    Aus den Kontoauszügen und den Angaben im Antrag. Außerdem hat jedes Jobcenter eine eigene Unterhaltsabteilung, die die Höhe nochmal prüfen.


    Weiß jemand, wer diese Vereinbarung verfasst? Machen wir selbst, müssen wir dazu zum Anwalt oder gibt es hier eine Alternative?


    Könnt ihr selbst machen, Anwalt kostet Geld.


    Weiß jemand wie das läuft bei Trennung, was übernimmt das JC an Miete und ab wann?


    Wenn du dort nicht mehr wohnst, muss das Jobcenter die Miete voll berücksichtigen. Egal, ob du noch mit im Mietvertrag stehst oder sie allein.


    Klar, die Miete ist zu hoch, aber von heute auf morgen findet man auch keine passende weitere Wohnung.


    Deshalb gibt es auch das Jahr Karenzzeit. Da das Kind bereits 3 Jahre alt ist, sollte eigentlich einer Aufnahme von Arbeit durch deine Frau nichts im Wege stehen. Einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung hat das Kind ja bereits seit 2 Jahren.

  • Wenn du dort nicht mehr wohnst, muss das Jobcenter die Miete voll berücksichtigen. Egal, ob du noch mit im Mietvertrag stehst oder sie allein.

    Es kam jetzt ein schreiben, in dem das JC eine Änderung des Mietvertrages auf meine Frau fordert. Die Vermieter wollen jetzt aber, dass ich/wir unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten die Wohnung kündigen, weiter die Miete zahlen und würden dann einen neuen Mietvertrag mit meiner Frau vereinbaren.

    Nur kann ich mit meinem künftigen Einkommen, nicht hier die 1100 € Miete bezahlen und 600 € Miete in meiner neuen Wohnung und Kindesunterhalt und leben etc.

    Deshalb gibt es auch das Jahr Karenzzeit.

    Die Vermieter haben eben Angst, dass sie keine Miete bekommen würden. Dass das JC, den Antrag meiner Frau ablehnen würde.

    Da das Kind bereits 3 Jahre alt ist, sollte eigentlich einer Aufnahme von Arbeit durch deine Frau nichts im Wege stehen.

    Meine Frau macht im Juni ein Praktikum und wenn das dort passt, würde sie eine Ausbildung beginnen. Wird das denn eigentlich vom JC so akzeptiert?

  • Es kam jetzt ein schreiben, in dem das JC eine Änderung des Mietvertrages auf meine Frau fordert.

    Das ist Blödsinn und nichts, was das JC verlangen kann, weil es nicht zu bestimmen hat, ob der Vermieter dich als einzig zahlungsfähige Person aus dem Mietvertrag entlässt und ab wann.


    Die Vermieter haben eben Angst, dass sie keine Miete bekommen würden. Dass das JC, den Antrag meiner Frau ablehnen würde.

    Das ist das Risiko, das jeder Vermieter trägt, dass es Probleme mit der Mietzahlung geben kann.


    Meine Frau macht im Juni ein Praktikum und wenn das dort passt, würde sie eine Ausbildung beginnen. Wird das denn eigentlich vom JC so akzeptiert?

    Hat sie noch keine Ausbildung? Was für eine Ausbildung soll es werden? Betrieblich im dualen System?

  • Hat sie noch keine Ausbildung? Was für eine Ausbildung soll es werden? Betrieblich im dualen System?

    Nein, sie hat noch keine Ausbildung. Es ist eine eine duale 1-jährige Ausbildung zur Pflegehelferin.

    Das ist Blödsinn und nichts, was das JC verlangen kann, weil es nicht zu bestimmen hat, ob der Vermieter dich als einzig zahlungsfähige Person aus dem Mietvertrag entlässt und ab wann.

    Ich werde alle gefordertne Unterlagen zusammenstellen und dem JC zukommen lassen. Den Mietvertrag wird der Vermieter nicht ändern, ohne eine Bestätigung o. Ä. Seiten des JC zur Übernahme der Miete.

    Aktueller Mietvertrag liegt dem JC schon vor.

    Danke Tamar für deine Infos.

  • Es ist eine eine duale 1-jährige Ausbildung zur Pflegehelferin.

    Das ist keine staatlich anerkannte Ausbildung. Könnte also sein, dass, das Jobcenter nicht mitspielt. Was spricht gegen eine richtige Ausbildung, staatlich anerkannt, also mindestens 2 Jahre?

  • Das ist keine staatlich anerkannte Ausbildung. Könnte also sein, dass, das Jobcenter nicht mitspielt. Was spricht gegen eine richtige Ausbildung, staatlich anerkannt, also mindestens 2 Jahre?

    Hier muss ich dich leider korrigieren, liebe(r) Tamar, die Ausbildung ist staatlich anerkannt. Nach diesem eine Jahr, kann man zwei weitere dranhängen bzw. bei guter Leistung auch verkürzen und die Ausbildung dann als Pflegefachfrau/- mann abschließen.

    In Hessen dauert die Ausbildung ein Jahr. Sie ist staatlich anerkannt und wird über das Hessische Krankenpflegehilfegesetz (HKPHG vom 21. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2022) geregelt.

    Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und der staatlichen Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer*In“ erteilt.

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