Kurz zu meiner Situation. Ich trenne mich von meiner Frau. Wir haben ein kleines Kind von 3 Jahren. Kind bleibt erstmal bei meiner Frau, später vielleicht Wechselmodell.
Mir geht es eigentlich darum, herauszufinden, ob meine Frau noch Anspruch auf Unterstützung von seitens des Job-Centers hat oder Wohngeld beantragen kann.
Meine Frau arbeitet 10 Std. in der Woche und verdient aktuell in Stkl. 5 bei 610€ Brutto = 470€ Netto.
Sie bekommt von mir Unterhalt für unsere Tochter und Trennungsunterhalt. Zusammen sind das mit Kindergeld ca. 1600€ laut diesen Rechnern, die man im Netz verwenden kann
Jetzt frage ich mich, wie gesagt, ob ihr noch Unterstützung jeglicher Form zustehen würde.
Falls sie einen Antrag beim JC stellen würde, müsste sie ja logischerweise den Unterhalt für Kind und Trennungsunterhalt als Einkommen angeben. Muss dieser denn von einer "offiziellen" Stelle (Anwalt, Gericht, Jugendamt) berechnet werden, oder woher nimmt man die Zahl dann?
Ich/Wir haben einen Antrag auf BG beim JC für meine Frau gestellt. Ich habe schon eine neue Wohnung und ziehe diese Woche aus.
Jetzt kam ein Schreiben des JC, mit der Aufforderung verschiedene Dinge nachzuweisen, soweit ja alles klar. Es wird allerdings auch eine "unterhaltsrechtlich Vereinbarung zum Kindes- und Trennungsunterhalt" gefordert.
Weiß jemand, wer diese Vereinbarung verfasst? Machen wir selbst, müssen wir dazu zum Anwalt oder gibt es hier eine Alternative?
Meine Frau und ich gehen getrennte Wege. Wir haben eine kleine Tochter (3). Meine Frau würde mit unserer Tochter erstmal in unserer gemeinsamen Wohnung verbleiben, ich ziehe diese Woche aus.
Wir haben einen Bürgergeld-Antrag gestellt, da meine Frau, auch nicht durch Unterhalt meinerseits, ausreichende finanzielle Mitte hat, die Wohnung und das Leben zu bestreiten. Noch dazu, weil ich ab Juni arbeitslos werde und "nur" 1800 € ALG I bekomme und hiervon schon Kindesunterhalt bis auf den Selbstbehalt von 1450 € zahlen muss.
Jetzt stellt sich in erster Linie die Frage nach der Finanzierung der Miete unserer noch gemeinsamen Wohnung.
Der JC möchte einen geänderten Mietvertrag, in dem meine Frau als alleinige Mieterin steht. Diese Wohnung ist ca. 90qm groß und kostet 750 € kalt, plus Garage 50 €, plus Nebenkosten 300 €, also 1100 € warm.
Jetzt meinen die Vermieter, ich müsste die Wohnung zu in drei Monaten kündigen, weiter die Miete zahlen und dann würde der Mietvertrag auf meine Frau umgeschrieben (bisher stehen wir beide drin). Kann ich aber mit 1450 € Netto nicht, vor allem, da ich meine neue Wohnung auch noch bezahlen muss.
Weiß jemand wie das läuft bei Trennung, was übernimmt das JC an Miete und ab wann? Klar, die Miete ist zu hoch, aber von heute auf morgen findet man auch keine passende weitere Wohnung.
Grüße